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Recht und Steuern
Wettbewerb und Schutzrechte
Wettbewerb und Werbung
Nr. 4684
Verstösse vermeiden
Wettbewerb und Werbung
Was ist bei Werbung zu beachten? Wie vermeiden Sie Wettbewerbsverstöße, unzulässige Werbung und kostspielige Abmahnungen?
Recht und Steuern
Werbung von A bis Z
Das deutsche Wettbewerbsrecht ist geprägt von dem Leitgedanken, dass bei der Werbung Qualität und Preis von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Es dient dem Schutz des Mitbewerbers genauso wie dem des Verbrauchers und anderer Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten.
Link: Werbung von A bis Z
Wettbewerbsverstöße
Wettbewerbsrechtlich abgemahnt - was tun?!
Verstöße gegen Wettbewerbsregeln sind keine Seltenheit. Sie geschehen häufig gezielt in der Absicht, sich einen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen, jedoch auch häufig aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit. Wie kann auf eine solche Abmahnung reagiert werden?
Link: Wettbewerbsrechtlich abgemahnt - was tun?!
Recht und Steuern
Marketing im Internet: Influencer, Social Media, SEO, Keyword-Advertising, Email-Marketing
Das Internet eröffnet ungeahnte Möglichkeiten für gezielte Werbung und breit gestreutes Marketing: Online erhöht sich die Aufmerksamkeit nicht nur durch "klassische" Werbeformen wie Email-Marketing, sondern auch durch SEO-Optimierung, Keyword-Advertising, Social-Media- oder Influcencer-Marketing - alles ist möglich, aber nicht alles ist erlaubt. Denn im Internet gelten rechtliche Spielregeln für die lautere und faire Werbung, genau wie im Offline-Geschäft. Einige Werbe-Formen sind jedoch nur online möglich. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps, was Sie dabei zu beachten haben und wie Sie teure Abmahnungen vermeiden können.
Link: Marketing im Internet: Influencer, Social Media, SEO, Keyword-Advertising, Email-Marketing
Recht und Steuern
Die ”Schwarze Liste”
Wichtiger Bestandteil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die "Schwarze Liste" von Verhaltensweisen, die - ohne jede Wertungsmöglichkeit - gegenüber Verbrauchern auf jeden Fall unlauter sind.
Link: Die ”Schwarze Liste”
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