Grundstücke

Grundsteuer in Hessen bis 2025

Hinweis: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Grundsteuer bundesweit neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte sind ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage zu ersetzen. Hessen hat sich für ein eigenes Modell entschieden, über das wir auf einer gesonderten Seite informieren: Reform der Grundsteuer, das hessische Modell

Was wird besteuert?

Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Sie ist somit eine Realsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers fast ausnahmslos außer Betracht bleiben. Bei bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geht sie in die Kostenmiete ein. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke). Die Besteuerungsgrundlage ist für Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, private und betriebliche Grundstücke) in den alten Ländern der nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964. Die Grundsteuer gliedert sich in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und in die Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke.

Wie hoch ist die Steuer?

Für die Berechnung der Grundsteuer aus dem Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert sind zwei Rechengänge erforderlich. Ausgehend vom Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest, der auch der Gemeinde mitgeteilt wird. Die Steuermesszahlen, die zur Berechnung des Steuermessbetrages auf den Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert anzuwenden sind, betragen:
  • für Grundstücke in den alten Ländern je nach Art zwischen 2,6 Promille (Einfamilienhäuser) und 3,5 Promille
  • für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einheitlich 6 Promille
Die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag den vom Gemeindeparlament beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest. Aufgrund der Autonomie der Gemeinden bei der Festsetzung der Hebesätze kann die Belastung von Gemeinde zu Gemeinde mehr oder weniger stark differieren. Der gewogene Bundesdurchschnitt der Hebesätze der Gemeinden insgesamt betrug im Jahr 1999 bei der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 276 Prozent und bei Grundsteuer B (Grundstücke 367 Prozent). Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbeitrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer zum 1. Juli des Jahres in einem Beitrag entrichtet werden.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 unter Berücksichtigung späterer Änderungen. Der Einheitswert wird anhand den Vorgaben des Bewertungsgesetzes ermittelt.

Wer erhebt diese Steuer?

Die Grundsteuer ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer. Die Grundsteuer fließt voll den Gemeinden zu. Viele Gemeinden verbinden die Erhebung der Grundsteuer mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Benutzungsgebühren für Müllabfuhr, Straßeneinigung und Entwässerung.

Wie hoch ist der Hebesatz?

Im Stadtgebiet von Darmstadt beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B zurzeit 535 Prozent (Stand 06/2022). Die Hebesätze aller Kommunen in Südhessen finden Sie in den Gemeindesteckbriefen.