Recht und Steuern
IHK Darmstadt kritisiert laufende Kosten für Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE)
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt hat mit Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes ihre Betriebe aus Einzelhandel und dem Hotel- und Gaststättenbereich zu den Kosten aufgrund der Einführung von Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Kassensystemen befragt. Die Finanzverwaltung verspricht sich von der elektronischen Sicherung weniger Umsatzsteuerbetrug an der Registrierkasse.
Mit dem Einbau des Kontrollinstruments für die Finanzverwaltung sind die Unternehmen in Vorleistung gegangen. Neue Kassensysteme mussten angeschafft werden, bestehende Kassen wurden kostenintensiv umgerüstet. 83 Prozent der Betriebe hätten kein neues Kassensystem beschafft. Drei Viertel der Unternehmen haben bis zu 5.000 € in die Umstellung investiert. Aufgrund der Befragung schätzt Martin Proba, Geschäftsbereichsleiter der IHK Darmstadt, allein die Investitionskosten grob auf 21 Millionen.
„Ein Konjunkturprogramm für Kassenhersteller“, kommentiert Martin Proba, für den die Änderungen zur Unzeit kamen, hätten doch viele gerade kleine Betriebe mit den Auswirkungen der Coronakrise genug zu tun gehabt.
Die in der IHK-Befragung ermittelte durchschnittliche jährliche Mehrbelastung der Betriebe aus Einzelhandel und Hotellerie und Gastronomie liegt seit der Einführung der Technischen Sicherheitseinheit bei 1.250 Euro. „Das sind für Südhessen zusätzliche Bürokratiekosten von 11,125 Millionen Euro pro Jahr. Da der IHK-Bezirk Darmstadt in allen Unternehmensstatistiken rund 17 Prozent von Hessen repräsentiert, sollte das Mehraufkommen analog für das Bundesland im Bereich von 65.441.176 Euro liegen. Hochgerechnet auf den Bund wären das Mehrkosten von 4.362.745.100 Euro, da Südhessen hier einen Anteil von etwa 1,5 Prozent hat.
Für Martin Proba ist die verpflichtende Einführung der TSE ein plastisches Beispiel dafür, wie unter der Überschrift Digitalisierung „durch die Hintertür“ Bürokratiekosten für Betriebe erzeugt werden, deren Effekt fragwürdig bleibt. "Es werden die Kosten der Finanzverwaltung auf die kleinen Unternehmen abgewälzt", so Proba. Den Nachweis, dass damit der vermeintliche Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden konnte, der 2017 als Begründung für das Gesetz herhalten musste, ist die Finanzverwaltung bislang schuldig geblieben. Für den IHK-Mann ist TSE nur ein Beispiel für die mangelnde Sensibilität der Regierung mit dem Umgang mit Bürokratiekosten. Und damit nicht genug, mit dem Wachstumschancengesetz hat das Bundesfinanzministerium gerade die so genannte elektronische Rechnung für B2B-Umsätze auf den Weg gebracht. Für Konzerne wird deren Umsetzung kein Problem darstellen, jedoch sind wieder einmal sind insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe gezwungen, in Systeme zu investieren.