ATLAS und Ausfuhrgenehmigungen
Eine Ausfuhrgenehmigung ist immer dann mengen- oder wertmäßig abzuschreiben, wenn die genehmigte Menge auf mehrere Ausfuhrsendungen verteilt wird. Seit dem 13. Dezember 2010 sind Ausfuhrgenehmigungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt wurden, online anzumelden und abzuschreiben, wenn die Anmeldung der Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle erfolgt. Eine Übersicht zum Verfahrensablauf finden Sie im Merkblatt des Zolls (Stand September 2019) in der Servicespalte neben diesem Text. Dort ist auch die Vorgehensweise bei Systemstörungen hinterlegt.