Europäische Union

Sanktionen gegen Belarus

Die Europäische Union verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet und sanktioniert dieses mit diversen Maßnahmen.

EU erweitert Sanktionen gegen Belarus

Die Europäische Union hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren.
Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Änderungsverordnung (EU) 2024/1865 finden Sie hier.

Übersicht

Bereits seit Mai 2006 besteht mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein Länderembargo gegen Belarus, welches in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurde. Darüber hinaus besteht gemäß §74 Abs. 1 Nr. 1 AWV ein Waffenembargo.
Die oben genannten Anhänge findet man in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Stand 28. Februar 2024). Bitte beachten Sie, dass die Anhänge jederzeit mit der Veröffentlichung neuer Verordnungen geändert oder neu eingefügt werden können. 

Keine Carnets für Russland, Belarus und die Ukraine

Wegen den von der Europäischen Union verhängten Sanktionen können bis auf Widerruf keine Carnets mehr für die vorübergehende Verwendung von Waren in Russland, Belarus oder der Ukraine ausgestellt werden.
Stand: Juli 2024