Erstinformationen zur Erlaubnis
Spielhallenbetrieb und Spielgeräte
- Wer benötigt eine Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten nach Paragraf 33c Gewerbeordnung (GewO)?
- Wann bin ich Aufsteller eines Spielgerätes?
- Was ist ein „Spielgerät“ im Sinne der gesetzlichen Vorschrift?
- Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Beschaffenheit des Spielgerätes?
- Wo muss ich als Gewerbetreibender die Erlaubnis beantragen?
- Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Welche Pflichten kommen auf den Spieleveranstalter zu?
- Können Automaten überall aufgestellt werden?
- Benötigt der Unternehmer einen Sachkundenachweis?
- Was ist ein Sozialkonzept?
- Sperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Spielsucht
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Paragraf 33d GewO
- Warum wird eine Bescheinigung des Bundeskriminalamtes benötigt?
- Welche Unterlagen werden in der Regel bei Antragstellung benötigt?
- Können die Spiele überall veranstaltet werden?
- Welche Pflichten kommen unter anderem auf den Veranstalter zu?
Wer benötigt eine Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten nach Paragraf 33c Gewerbeordnung (GewO)?
Der Aufsteller beziehungsweise der Betreiber der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG)) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft( U)G) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem Geschäftsführer einzureichen sind.
Wann bin ich Aufsteller eines Spielgerätes?
Aufsteller und damit erlaubnispflichtig ist, wer als Unternehmer oder Mitunternehmer gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellt sowie zum Beispiel als Gastwirt zumindest anteilmäßig Gewinn und Verlust der Spielgeräte tragen. Wichtig: Der tatsächliche Vorgang des Verbringens von Spielgeräten an Ort und Stelle genügt nicht als Merkmal.
Was ist ein „Spielgerät“ im Sinne der gesetzlichen Vorschrift?
Ein Spielgerät im Sinne des Paragraf 33 c GewO liegt immer dann vor, wenn das Gerät mit einer technischen Vorrichtung ausgestattet ist, die als "zweite Kraft" einen eigenständigen (selbstwirkenden) und für den Spielausgang ausschlaggebenden Einfluss auf den Spielerfolg ausübt. Der Spieler kann in diesem Fall den Spielablauf durch eigene Handlungen nicht unmittelbar bestimmen. Der Spielerfolg wird durch eine selbstwirkende, besonders konstruierte Vorrichtung entscheidend beeinflusst. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Geldgewinn oder um einen Warengewinn handelt.
Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Beschaffenheit des Spielgerätes?
Die Spielgeräte müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sein, wobei die Zulassung vom Hersteller beantragt werden muss.
Wo muss ich als Gewerbetreibender die Erlaubnis beantragen?
- zuständig für die Erlaubnis ist das jeweilige Ordnungsamt
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister
-
Geeignetheitsbestätigung nach Paragraf 33c GewO (Raumbezogen)
Bitte beachten Sie, dass die genannten Unterlagen nur eine Orientierung darstellen. Setzen Sie sich vor Beantragung mit der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung.
Welche Pflichten kommen auf den Spieleveranstalter zu?
Aus Paragraf 6 Spieleverordnung (SpielV) ergeben sich folgende Pflichten, die bei der Aufstellung zu beachten sind:
- es sind nur Geld- oder Warenspielgeräte aufzustellen, an denen das Zulassungszeichen deutlich sichtbar angebracht ist
- Spielregeln und den Gewinnplan sind deutlich sichtbar anzubringen
- Gegenstände, die nicht als Gewinne ausgesetzt sind, dürfen nicht so aufgestellt sein, dass sie dem Spieler als Gewinne erscheinen können
- lebende Tiere dürfen nicht als Gewinn ausgesetzt werden
- am Geldspielgerät sind deutlich sichtbare Warnhinweise anzubringen, die sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehen sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten
- der Aufsteller hat in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen
- Einhaltung des Jugendschutzes
Können Automaten überall aufgestellt werden?
Nein, Geldspielgeräte dürfen nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden.
Ein Warenspielgerät darf nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben (mit Ausnahme von Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben), in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher oder auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden.
Benötigt der Unternehmer einen Sachkundenachweis?
Ja, seit dem 1. September 2013 hat jeder Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten einen IHK-Unterrichtungsnachweis vorzulegen. Die Unterrichtung führt die IHK Frankfurt durch.
Kontakt und weitere Informationen:
Sabrina Müller, Tel.: 069 2197-1646, E-Mail: s.mueller2@frankfurt-main.ihk.de
Sabrina Müller, Tel.: 069 2197-1646, E-Mail: s.mueller2@frankfurt-main.ihk.de
Was ist ein Sozialkonzept?
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen. In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.
Die Mindestanforderungen an ein Sozialkonzept sind hier für Sie zusammengefasst; die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e. V. bietet auch Beratungen zu diesem Thema an.
Sperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Spielsucht
Spielhallen müssen seit dem 1. Juli 2013 verpflichtend an das Sperrsystem angeschlossen sein (Paragrafen 6 und 11 Hessisches Spielhallengesetz vom 29. Juni 2012), um Spieler zu schützen und eine mögliche Spielsucht zu bekämpfen. Ausführliche Hinweise zum Anschluss an das Sperrsystem OASIS stellt das Regierungspräsidium Darmstadt hier zur Verfügung.
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Paragraf 33d GewO
Zu den Spielen mit Gewinnmöglichkeiten, die nicht unter § 33c GewO fallen gehören Geschicklichkeitsspiele ohne technische Spieleinrichtung, bei denen der Spieler den Spielablauf durch eigene Handlung unmittelbar bestimmen kann.
Warum wird eine Bescheinigung des Bundeskriminalamtes benötigt?
Es wird für diese Art von Spielen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Das Bundeskriminalamt prüft in diesem Zusammenhang, ob es sich beim beabsichtigten Spiel um ein zulässiges Geschicklichkeitsspiel im Sinne von Paragraf 33d GewO oder ein unerlaubtes Glücksspiel handelt.
Ein Geschicklichkeitsspiel ist gegeben, wenn nach den Spieleinrichtungen und Spielregeln der Durchschnitt der Betroffenen, denen das Spiel eröffnet ist, es mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Hand hat, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen. Das unerlaubte Glücksspiel ist hingegen dadurch geprägt, dass der Spielerfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Welche Unterlagen werden in der Regel bei Antragstellung benötigt?
- Entsprechender Antrag der zuständigen Behörde
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes, Paragraf 33d Absatz 2 GewO
- Unterrichtungsnachweis einer IHK
Beachten Sie bitte, dass die genannten Unterlagen nur eine Orientierung darstellen. Setzen Sie sich vor Beantragung mit der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung.
Können die Spiele überall veranstaltet werden?
Nein, denn Paragraf 4 Spielverordnung (SpielV) sieht vor, dass Spiele, bei denen der Gewinn in Geld besteht, nur in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen stattzufinden haben, wobei höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden dürfen. Beim Warengewinn darf gemäß Paragraf 5 SpielV das Spiel nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten (als Reisegewerbe) oder in Gaststätten veranstaltet werden. Unzulässig ist die Veranstaltung in Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben oder in Einrichtungen, die überwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden.
Welche Pflichten kommen unter anderem auf den Veranstalter zu?
- Spielregeln und den Gewinnplan sind deutlich sichtbar anzubringen
- Gegenstände, die nicht als Gewinne ausgesetzt sind, dürfen nicht so aufgestellt sein, dass sie dem Spieler als Gewinne erscheinen können
- Lebende Tiere dürfen nicht als Gewinn ausgesetzt werden
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder den Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie den Erlaubnisbescheid sind ggf. zur Einsichtnahme bereithalten
- Einhaltung des Jugendschutzes
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.