Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Sie sind aktuell arbeitslos und wollen sich selbstständig machen?

Mit dem Gründungszuschuss kann die Agentur für Arbeit den Sprung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) in die Selbstständigkeit fördern. Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Startphase der Existenzgründung. Ein großer Vorteil: Der Zuschuss ist steuerfrei und muss im Anschluss nicht zurückgezahlt werden. Doch Achtung, das Zuschussprogramm ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage ist der Paragraf 93 des Sozialgesetzbuch III.

Wer kann einen Antrag stellen?

ALG I-Empfänger mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I können den Gründungszuschuss beantragen. Die Antragstellung ist bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit möglich.
Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, selbst wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld weniger als 150 Tage beträgt oder sie keinen Anspruch darauf haben.

Was ist noch zu beachten?

  • Der Antrag ist vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Oftmals wird zusammen mit dem Förderantrag auch die Eingangsbestätigung der Gewerbeanmeldung angefordert.
  • Der Gründungszuschuss kann längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für die Altersrente gezahlt werden.
  • Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung.
  • Der Vermittlungsvorrang gilt seit 01. Januar 2023 im Verhältnis zum Gründungszuschuss nicht mehr.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in zwei Phasen aufgeteilt:
  • Erste Phase – sechs Monate: Zur Sicherung des Lebensunterhalts wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) plus 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.
  • Zweite Phase – weitere neun Monate: Eine Monatspauschale von 300 Euro kann als Zuschuss zur sozialen Absicherung direkt bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Nachweis einer intensiven Geschäftstätigkeit und eine hauptberufliche unternehmerische Aktivität sind erforderlich.
Rechnen Sie hier die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I aus: Selbstberechnungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit.
Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Weitere Voraussetzungen

Für die Agentur für Arbeit hängt der Erfolg einer tragfähigen Existenzgründung maßgeblich davon ab, ob die antragstellende Person über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um ein Unternehmen zu gründen und zu leiten. Die unternehmerischen Fähigkeiten müssen daher nachvollziehbar dargelegt werden. Bei der Eignungsprüfung wird auch eine frühere Selbstständigkeit und die Gründe für die Beendigung dieser Unternehmensgründung bewertet.
Die selbstständige Tätigkeit muss die Arbeitslosigkeit beenden und daher einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.

Wer kann die Stellungnahme ausfertigen?

  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Organisationen (zum Beispiel Architekten-, Ingenieurkammer),
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Unternehmensberater,
  • örtliche Wirtschaftsförderung.
Wichtig: Zur Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung durch die Industrie- und Handelskammer Darmstadt müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Gründung erfolgt im Bezirk der IHK Darmstadt.
2. Bei dem Gründungsvorhaben handelt es sich um eine gewerbliche Gründung mit Zugehörigkeit zur IHK Darmstadt.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Stellungnahme?

Damit die Tragfähigkeit der Gründungsidee bescheinigt werden kann, benötigen wir nachfolgende Unterlagen:
  • das ausgefüllte Formular zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der Agentur für Arbeit
  • das beschreibbare PDF-Formular “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung”
  • Aussagefähige Beschreibung des Vorhabens beziehungsweise der Geschäftsidee (mindestens aus fünf bis sechs Seiten)
  • Privater Finanzbedarf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit:
    • Privater Finanzbedarf, typisch für einen Monat im ersten Jahr
    • Umsatzplanung für 36 Monate oder Rentabilitätsvorschau für 36 Monate auf Monatsbasis
    • Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
    • Kapitalbedarfsplan
    • Finanzierungsplan
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der fachlichen Eignung: Zeugnisse, Arbeitszeugnisse und Genehmigungen
  • Falls erforderlich, die Begründung der letzten Geschäftsaufgabe/n
Wichtig: Die benötigten Unterlagen reichen Sie bitte ausschließlich digital über unsere kostenfreie Plattform ein: Unternehmenswerkstatt Südhessen.
Aus Gründen des Datenschutzes empfangen wir keine Anträge und Businesspläne per E-Mail.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit circa eine bis zwei Wochen für die Prüfung und anschließende Ausfertigung der Stellungnahme. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

Kostenfreie Plattform für den Businessplan

Mit dem kostenfreien Businessplan-Tool “Unternehmenswerkstatt Südhessen” ist allein oder im Team das Aufstellen eines Businessplans, inklusive Finanzplan, möglich. Eine umfangreiche Wissensdatenbank und die kompetente Beratung durch einen IHK-Experten erleichtern die Umsetzung.
Schritte zur Anmeldung:
  • Registrierung mit Vor- und Nachnamen sowie einer E-Mail-Adresse
  • ein Projekt erstellen
  • Typ des Projekts bestimmen, z. B. Existenzgründung
  • Los geht’s: den ersten Businessplan erstellen oder im Bereich Dokumente den bereits vorhandenen Businessplan (PDF-Datei) sowie weitere benötigte Unterlagen hochladen

Kosten der fachkundigen Stellungnahme

Für den Aufwand der Prüfung des Gründungsvorhabens und die anschließende Ausfertigung der Stellungnahme stellt die IHK Darmstadt ein Entgelt in Höhe von 120 Euro (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an die Ausfertigung der Stellungnahme.

Freiberufliche Gründungen

Stellungnahmen für freiberufliche Gründungsvorhaben können von diesen Stellen formuliert werden:
  • IFB – Institut für Freie Berufe
  • berufsständische Organisationen (zum Beispiel Architekten-, Ingenieurkammer)
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater
  • örtliche Wirtschaftsförderung

Sie erhalten Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld (ALG)-II Bezieher können bei ihrer Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld gefördert werden. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum ALG-II vom Jobcenter beziehungsweise der ARGE (Sozialamt und Agentur für Arbeit) bezahlt. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Den Gründungszuschuss können ALG-II Empfänger allerdings in der Regel nicht erhalten.
ARGEN und Jobcenter gewähren im Rahmen von Einstiegsgeld ergänzend zum ALG-II in der Regel für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten die Hälfte der ALG-II-Regelleistung als Zuschuss. Grundsätzlich kann Einstiegsgeld für maximal 24 Monate bewilligt werden.
Wichtig: Überzeugen Sie Ihren Fallmanager von der beabsichtigten Selbständigkeit, denn einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld gibt es nicht!
Anders als beim Gründungszuschuss ist für die Beantragung von Einstiegsgeld vom Gesetzgeber keine Stellungnahme oder Vorlage eines Unternehmenskonzeptes beziehungsweise eines Businessplans vorgeschrieben. Allerdings verlangen ARGEN und Jobcenter häufig dessen Erstellung und Prüfung (Stellungnahme).
Die IHK Darmstadt kann bei Anträgen auf Einstiegsgeld mangels gesetzlicher Grundlage grundsätzlich keine Stellungnahme zum Unternehmenskonzept abgeben.
Mögliche Anlaufstellen, die für die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes infrage kommen, finden Sie oben unter dem Punkt „Wer kann die Stellungnahme erstellen?“ – oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Wirtschaftsförderung.