Carnet und Ursprungszeugnisse
Digitalisierung im Außenhandel
Die Zollbehörden vieler Länder verlangen, dass Waren bei ihrer Einfuhr von Ursprungszeugnissen und bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente spielen eine Rolle bei Antidumping-Maßnahmen, dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Einige der Dokumente können online beantragt werden.
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Carnet A.T.A.
(Nr. 3116284)
Das Carnet A.T.A.-Verfahren hilft bei der vorübergehenden Ausfuhr von Berufsausrüstung, Ausstellungsstücken, Warenmustern oder Messeequipment aus der EU in ein anderes Land und bei der Wiedereinfuhr in die EU. Wozu man das Carnet braucht und wie man es bekommt, erfahren Sie hier.
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Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
(Nr. 2539290)
Die Zollbehörden vieler Länder verlangen beim Import von Waren die Vorlage von einem Ursprungszeugnis oder anderen bescheinigten Handelsdokumenten. Solche Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen beantragen Sie bei uns über ein Webportal. Nach Bestätigung der IHK drucken Sie die Dokumente in Ihrem Unternehmen aus.