Unternehmen sichern
Krisenmanagement und Fördermöglichkeit
Krisenmanagement für Unternehmen bei der IHK Darmstadt
Für Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen können, obwohl sie durchaus Marktchancen besitzen, hat die Industrie- und Handelskammer Darmstadt ein Krisenmanagement für Unternehmen eingeführt:
- Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wenden sich vertraulich an die IHK Darmstadt. In einem Sondierungsgespräch wird die betriebliche Situation zunächst grob umrissen, um die wichtigsten Problemfelder zu identifizieren. In vielen Fällen können in dieser Beratung erste Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Nutzen Sie für eine persönliche Beratung die Online-Terminvereinbarung.
- In den Fällen, in denen eine genaue Analyse erforderlich ist, hilft die Kammer im Rahmen des BAFA-Kooperationsprojektes „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU", einen Berater in das Unternehmen zu entsenden. Dieser Experte durchleuchtet die betriebliche Situation und hilft bei der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen gefördert werden.
Beratungsförderung „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”
Zuständig für die Umsetzung dieses Programmes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Darmstadt ist Regionalpartner und unterstützt bei der Antragstellung. Nehmen Sie hierfür telefonisch Kontakt mit uns auf.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter.
Was wird gefördert?
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungskostenzuschuss. Die Beratung umfasst alle Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Wer darf beraten?
Selbständige Beraterinnen und Berater beziehungsweise Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (größer als 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Als erste Orientierung bei der Suche bietet sich die Beraterbörse der KFW an (siehe Link rechts).
Wie hoch ist der Beratungskostenzuschuss?
Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Alter und Standort erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent bei einer Bemessungsgrundlage (maximales Beraternettohonorar) von 3.500 Euro. Der Zuschuss beläuft sich somit auf maximal 1.750 Euro.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben beziehungsweise mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zusage abgeschlossen sein.
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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