BAFA-Beratungsförderung
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Für das Zuschussprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , bislang bekannt unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows", gelten ab 1. Januar 2023 neue Förderkonditionen. Das förderfähige Beratungsbudget beträgt nun einheitlich 3.500 Euro, der Zuschuss davon 50 Prozent, maximal jedoch 1.750 Euro. Bis zum Laufzeitende des Programmes (31. Dezember 2028) können nun mehrere Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Die IHK Darmstadt berät Betriebe im Rahmen der Antragstellung.
Hinweis: Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab 1. Januar 2023 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Betriebe, die sich bei Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt ist Regionalpartner und unterstützt bei der Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Für Gewerbetreibende im Bezirk der IHK Darmstadt ist dies die IHK Darmstadt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Wer darf beraten?
Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (größer als 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.
Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Als erste Orientierung bei der Suche bieten sich verschiedene Beraterbörsen an (siehe weitere Informationen).
Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Als erste Orientierung bei der Suche bieten sich verschiedene Beraterbörsen an (siehe weitere Informationen).
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Im Bezirk der IHK Darmstadt sind dies: 50 Prozent Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
- Je Antragsteller*in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.
- Die bisher gewährten Förderzuschüsse der Richtlinie bis 31. Dezember 2022 werden dabei nicht berücksichtigt.
- Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben beziehungsweise mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Betriebe, die sich bei Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Für Gewerbetreibende im Bezirk der IHK Darmstadt ist dies die IHK Darmstadt. Ihre persönlichen Ansprechpartner sind nebenstehend genannt.
- Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der Sechs-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
- Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die vollständige Zahlung des Honorars nachweisen.
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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