Gewerbliche Schutzrechte
Welche Schutzrechte gibt es?
Schutzrechte
Das Patent
Gefragt ist eine Weltneuheit.
Sinn des Schutzes: Schutz vor technischen Erfindungen.
Sinn des Schutzes: Schutz vor technischen Erfindungen.
Beispiele: Gegenstände, Stoffe, Verfahren.
Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
Schutzrechte
Das Gebrauchsmuster
Das so genannte "kleine Patent".
Sinn des Schutzes: Schutz von technischen Erfindungen, ähnlich wie Patent aber kein Verfahren bei der Anmeldung.
Beispiele: kurzlebige Produkte.
Maximale Schutzdauer: zehn Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
Schutzrechte
Eingetragenes Design
Schutz von ästhetischen gewerblichen Leistungen - das "Muster" oder "Modell".
Sinn des Schutzes: Schutz von Designs.
Beispiele: Gewerbliche Gegenstände aller Art.
Maximale Schutzdauer: 25 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
Kennzeichnungs- und Markenschutz
Markenrecht
Ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.
Schutzrechte
Das Urheberrecht
Hier geht es um geistiges Schaffen auf kulturellem Gebiet.
Sinn des Schutzes: Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung.
Sinn des Schutzes: Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung.
Beispiele: Literatur, Text, Musik, Softwareprogramme.
Maximale Schutzdauer: 70 Jahre nach Ableben.
Anmeldung bei: Keine Anmeldung.
Schutzrechte
Biopatente
Schutz auf Naturstoffe.
Sinn des Schutzes: Mikrobiologische Verfahren und Mikroorganismen können gegebenenfalls patentiert werden.
Beispiele: Mikrobiologische Verfahren, Mikroorganismen
Maximale Schutz-dauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.