Richtlinien

Rechtsgrundlagen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

1. Zulassungsvoraussetzungen

Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist. Dies erfolgt durch
a) eine schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass die bisherigen Leistungen des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb überdurchschnittlich beurteilt werden
und
b) einen schriftlichen Nachweis durch die Berufsschule, dass die Leistungen des Auszubildenden in den Unterrichtsfächern / Lernfeldern / Lehrgängen der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Die Noten der Fächer Sport und Religion bzw. Ethik bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote außer Betracht.
Der Nachweis, dass die auf der Grundlage des letzten Halbjahreszeugnisses vor dem Anmeldeschluss zur gewünschten Prüfung berechnete Gesamtnote der prüfungsrelevanten Unterrichtsfächer / Lernfelder und Lehrgänge im Durchschnitt mindestens der Gesamtnote „gut“ (bis 2,49) entspricht, erfolgt durch die Bescheinigung der Berufsschule. In Ausnahmefällen, die seitens der Berufsschule umfänglich zu begründen sind, kann eine Zulassung auch erfolgen, wenn der Notenschnitt 2,49 im letzten maßgeblichen Halbjahreszeugnis nicht erreicht wird, wenn aber aus allen voran gegangenen Schulhalbjahren eine gewichtete Note besser als 2,5 errechnet werden kann.
Der Ausbildungsnachweis, die sachliche und zeitliche Gliederung, das Leistungszeugnis des ausbildenden Betriebes, das letzte Halbjahreszeugnis der Berufsschule und ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise und Zeugnisse sind auf Verlangen der IHK Darmstadt vorzulegen (§ 12 Abs. 4c PO).

2. Der Antrag

  • Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist schriftlich nach den von der IHK Darmstadt vorgeschriebenen Fristen und Formularen zu stellen.
  • Der Antrag sollte sorgfältig und gut leserlich ausgefüllt werden. Die im Antrag genannten notwendigen Nachweise sind als Kopien beizufügen.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor Ablauf der Einreichfrist für die jeweilige Prüfung der IHK vorliegen.
Einreichfrist Abschlussprüfung Sommer: 15. Januar
Einreichfrist Abschlussprüfung Winter: 15. August
  • Liegt zum Zeitpunkt der oben genannten Frist das letzte Zeugnis der Berufsschule noch nicht vor, so ist die erste Seite des Antrages auf vorzeitige Zulassung einzureichen. Die zweite Seite, mit der Bescheinigung der Berufsschule, ist in diesem Fall bis zum Anmeldeschluss vorzulegen. Dies übernimmt in der Regel die berufliche Schule.

3. Zulassungsentscheidung

  • Aufgrund der Angaben im Antrag überprüft die IHK Darmstadt, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt sind.
  • Werden eine oder beide Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung wird dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb in Form eines schriftlichen Bescheides mitgeteilt.
  • Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird die vorzeitige Zulassung schriftlich erteilt. In diesem Fall gilt der Antrag gleichzeitig als „Anmeldung zur Abschlussprüfung“. Etwa vier Wochen vor Prüfungsbeginn erhält der Antragsteller die Einladung zur Prüfung mit Prüfungsterminen und -orten.