Antrag stellen

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Hinweise und Richtlinien

Wenn sich im letzten Ausbildungsjahr herausstellt, dass der Auszubildende im Ausbildungbetrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen erbringt, kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Mit diesem Antrag kann der Auszubildende zu einem früheren Termin zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Im Gegensatz zur Vertragsverkürzung führt die vorzeitige Zulassung nicht zur Verkürzung der Vertragslaufzeit. Erst mit Bestehen der vorzeitigen Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag. Besteht der Auszubildende diese nicht, läuft der bestehende Berufsausbildungsvertrag wie vorgesehen weiter.
Die Zulassungsvoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen und Richtlinien für die vorzeitige Zulassung.

Einzureichende Unterlagen

  1. Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB)
    (bitte mit dem Programm Adobe Reader öffnen, um die Formularfelder nutzen zu können)
  2. Anlage zur Anmeldung (siehe unten aufgeführte Ausbildungsberufe, für alle anderen Berufe ist keine Anlage nötig)
Den Antrag reichen Sie bitte zu folgenden Fristen bei uns ein:
  • Abschlussprüfung Sommer: 15. Januar
  • Abschlussprüfung Winter: 15. August

Anlagen zur Anmeldung (unbedingt mit einreichen):

Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen und den Prüfungsterminen finden Sie unter dem jeweiligen Beruf in unserer A-Z Liste.