Ehrenamt
Prüfertätigkeit in der IHK Darmstadt
Rund 2.000 Prüferinnen und Prüfer sind bei der IHK Darmstadt im Rahmen von anerkannten Ausbildungsprüfungen und Prüfungen der höheren Berufsbildung ehrenamtlich aktiv. Sie prüfen in circa 120 verschiedenen Ausbildungsberufen und zur Zeit 20 Weiterbildungsabschlüssen, in 250 Ausschüssen den beruflichen Nachwuchs und tragen damit maßgeblich zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses des Wirtschaftsstandortes Darmstadt Rhein Main Neckar bei.
- Mitarbeit in einem IHK-Prüfungsausschuss
- Ihre Voraussetzungen
- In welchen Prüfungen setzt die IHK ehrenamtliche Prüfer ein?
- Ihre Aufgaben
- Ihr Nutzen - Ihr Gewinn
- Ihr Aufwand - Ihre Entschädigung
- Der Nutzen - für Ihr Unternehmen
- Wie werde ich Prüfer bei der IHK Darmstadt?
- Weiterführende Informationen und Kontaktformular
Mitarbeit in einem IHK-Prüfungsausschuss
Die Arbeit der Prüfungsausschüsse basiert auf bundesweiten Rechtsverordnungen, einheitlichen Rahmenstoffplänen und bundesweit festgelegten Prüfungsanforderungen. Diese Grundlagen sichern den hohen Qualitätsstandard von IHK-Prüfungen ebenso wie fachkompetente und unabhängige - paritätisch mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrervertretern besetzte - Prüfungsausschüsse der IHK Darmstadt vor Ort. Es sind Praktiker aus Unternehmen und Lehrkräfte aus den Schulen, die handlungsorientierte und praxisbezogene Prüfungen durchführen und damit das IHK-Zeugnis zum anerkannten Qualitätssiegel für Berufseinsteiger machen.
Für diese wichtige ehrenamtliche Aufgabe der Tätigkeit in einem Prüfungsausschuss sucht die IHK Darmstadt permanent neue Ausschussmitglieder. Wenn Sie Interesse haben, an einer stets spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe im Rahmen der beruflichen Bildung und Fortbildungsprüfung mitzuwirken, würden wir Sie gern als neues Mitglied für einen unserer Prüfungsausschüsse berufen.
Ihre Voraussetzungen
- fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung im Prüfungsberuf (abgeschlossene Berufsausbildung, Studium und Berufspraxis, abgeschlossene Weiterbildung)
- aktuelle berufsbezogene Tätigkeit
- pädagogisches Gespür
- Sach- und Methodenkompetenz
- Verschwiegenheit sowie Urteilsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zur Teamarbeit und zur Teilnahme an IHK-Prüferschulungen
In welchen Prüfungen setzt die IHK ehrenamtliche Prüfer ein?
- IHK-Berufe in der Dualen Ausbildung
- Abschlüsse in der Höheren Berufsbildung
- Ausbildereignungsprüfungen
Bitte beachten Sie, dass Sie nur in den Berufen als Prüfer eingesetzt werden können, in denen Sie über die fachliche Eignung verfügen. Der Bedarf an Prüfern ist je nach Beruf sehr unterschiedlich.
Ihre Aufgaben
Die Prüfer arbeiten stets in einem Team - einem IHK-Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse. Gemeinsam sorgen Sie für ein kompetentes und faires Prüfungsverfahren. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses zählen:
- Prüfungsaufgaben erstellen (schriftliche und mündliche Prüfungen)
- Prüfungsaufgaben korrigieren und begutachten
- Projektarbeiten und Präsentationen bewerten
- Prüfungsgespräche führen
- Aufsicht bei schriftlichen Prüfungen führen
Unsere neuen Prüfer werden zu Beginn ihrer Tätigkeit von uns geschult, um die notwendige Sicherheit für die neue Aufgabe zu vermitteln. Ebenso werden die erfahrenen Kollegen helfen, Sie gezielt auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Die Termine für die Prüferschulungen finden Sie in dieser Übersicht. Die Informationen zum prüfungsrelevanten Berufsbild, sowie einen Leitfaden in Form eines Prüferordners, erleichtern Ihnen den Einstieg.
Ihr Nutzen - Ihr Gewinn
- Als Prüfer sind Sie stets in die aktuellen Fachentwicklungen von Aus- und Weiterbildung eingebunden
- Eine Prüfertätigkeit fördert - neben Fachkompetenz - Ihre Sozial - und Methodenkompetenz
- Sie sammeln wertvolle Erfahrungen und knüpfen interessante Kontakte, die auch für
das eigene Unternehmen nützlich sind - Ehrenamtliches Engagement genießt eine hohe gesellschaftliche Anerkennung.
Ihr Aufwand - Ihre Entschädigung
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem IHK – Prüfungsausschuss werden Sie - nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - freigestellt. Durchschnittlich sind Sie zwei bis fünf Tage jährlich im Einsatz. Ihren zeitlichen Aufwand bestimmen Sie in Abstimmung mit der IHK, er variiert je nach Ausbildungsberuf oder Weiterbildungsprofil.
Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten Sie des Weiteren eine Aufwandsentschädigung (zur Zeit sieben Euro pro Stunde gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz). Darunter fällt zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme von Prüfungen und für Sitzungen des Prüfungsausschusses. Fahrtkosten zum Prüfungsort werden ebenso ersetzt (42 Cent pro gefahrenen Kilometer) sowie der Aufwand für die Erstellung von Prüfungsaufgaben oder die Auswertung von Prüfungsarbeiten. Genauere Informationen finden Sie in unserer Entschädigungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 271 KB).
Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten Sie des Weiteren eine Aufwandsentschädigung (zur Zeit sieben Euro pro Stunde gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz). Darunter fällt zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme von Prüfungen und für Sitzungen des Prüfungsausschusses. Fahrtkosten zum Prüfungsort werden ebenso ersetzt (42 Cent pro gefahrenen Kilometer) sowie der Aufwand für die Erstellung von Prüfungsaufgaben oder die Auswertung von Prüfungsarbeiten. Genauere Informationen finden Sie in unserer Entschädigungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 271 KB).
Der Nutzen - für Ihr Unternehmen
Unternehmer, die Prüfer freistellen,
- Unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den eigenen Nachwuchs prüfen
- Stärken die regionale Wirtschaft
- Stehen im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.
Prüfende sind nach Paragraf 40 Absatz 6a Berufsbildungsgesetz von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen.
Wie werde ich Prüfer bei der IHK Darmstadt?
- Über das Kontaktformular melden Sie uns Ihr Interesse an einer Prüfertätigkeit unter Angabe der möglichen Prüfungsberufe oder -bereiche.
- Sie erhalten von uns eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit den Zugangsdaten zum Online Prüferportal.
- Im Prüferportal vervollständigen Sie innerhalb von zwei Wochen Ihre Daten und laden dort Ihren tabellarischen Lebenslauf (beruflicher Werdegang), sowie das
Zeugnis Ihres höchsten, fachlich einschlägigen Aus-, Weiterbildungs- oder Studienabschlusses hoch. - Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für eine Prüfertätigkeit, ebenso wie den Bedarf im vorgesehenen Prüfungsbereich.
- Gegebenenfalls klären wir offene Fragen mit Ihnen telefonisch.
- Stimmen die Voraussetzungen für eine Prüfertätigkeit, laden wir Sie zur Hospitation in einen Prüfungsausschuss ein.
- Eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung und die Einladung zur Hospitation kann mehrere Wochen dauern (Abhängig von Prüfungsterminen).
- Danach kann die Berufung in einen Prüfungsausschuss erfolgen, in der Regel zunächst als stellvertretendes Mitglied.
- Zur Vorbereitung auf Ihren ersten Prüfereinsatz laden wir Sie zur Teilnahme an unserem kostenlosen eintägigen Prüferseminar ein.
Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf dieser Website der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Alle anderen Geschlechter sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.