Aus- und Weiterbildung
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Organisatorisches
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeformulare werden automatisch vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss an den Ausbildungsbetrieb verschickt.
Anmeldeschluss Abschlussprüfung Teil 1: Frühjahr am 30. November des Vorjahres und Herbst am 15. Juni.
Anmeldeschluss Abschlussprüfung Teil 2: Sommer am 1. Februar und Winter am 1. September.
Personen, die als Externe an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss bei uns persönlich melden.
Einladung zur Prüfung
Die Einladungen für die schriftlichen Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Einladung zur mündlichen Prüfung wird nach der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 an den Ausbildungsbetrieb gesendet.
Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (fallbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Darmstadt
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Sie findet im Prüfungsbereich: Informationstechnische Büromanagement (schriftlich) statt.
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben, computergestützt
- Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
- maximal 100 Punkte erreichbar. Aus Gründen einer präziseren Bewertung können insgesamt 200 Punkte vergeben werden. Die Summe der errechneten Punktzahl wird durch zwei dividiert. Daraus ergibt sich die endgültige Gesamtpunktzahl.
Vier unterschiedliche Versionen der Prüfungsaufgabe.
Tag 1: Version A und B. Tag 2: Version C und D.
Tag 1: Version A und B. Tag 2: Version C und D.
Die Datensammlung NÜRA, die zum bearbeiten der Prüfungsaufgaben genutzt und zu jeder Prüfung aktualisiert wird, finden Sie auf der Internetseite der AkA.
Dort finden Sie außerdem die Befehlsübersicht, mit allen Anwendungen, Befehlen und Funktionen, die zum Ablegen der Prüfung beherrscht werden müssen.
Für den Ablauf der Abschlussprüfung Teil 1 sind folgende Hinweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB)sehr wichtig zu beachten. Bitte unbedingt vor der Prüfung lesen!
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
2. Prüfungstag
Prüfungsbereich: Kundenbeziehung (schriftlich)
- Prüfungszeit: 150 Minuten
- Prüfungsverfahren: 90 Minuten offene Aufgabenstellungen und 60 Minuten gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 30 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündlich)
- Prüfungszeit: 20 Minuten (plus 20 Minuten Vorbereitungszeit bei der klassischen-Variante)
- Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
- Gewichtung: 35 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen zur Klassichen und Report-Variante, sowie zum fallbezogenen Fachgespräch in den Wahlqualifikationen.
Zusatzqualifikation
Als Zusatzqualifikation kann eine im Rahmen der Berufsausbildung nicht festgelegte Wahlqualifikation vermittelt werden. Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die sachliche Gliederung der Ausbildungsverordnung entsprechend. Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung gesondert geprüft (im Anschluss an die normale mündliche Prüfung), wenn bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung mitgeteilt wird (Anmeldeformular für die Zusatzqualifikation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB)), dass diese Prüfung durchgeführt werden soll und glaubhaft gemacht wird, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Anlage zur Anmeldung ZQ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 162 KB)) vermittelt worden sind.
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2,
- im Ergebnis von Teil 2 und
- in mindestens zwei der Prüfungsbereiche von Teil 2
jeweils mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht wurden.
Werden in einem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.