Hochschulzugang in Hessen

FAQs zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Informationen für Teilnehmer und Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen

  1. Können sich Absolventen der IHK-Aufstiegsfortbildung ohne Abitur auf alle Studiengänge hessischer Hochschulen bewerben?
    Ja. Personen, die einen IHK-Weiterbildungsabschluss haben, besitzen damit zugleich eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können sie sich für alle Studiengänge an Hochschulen in Hessen bewerben. In manchen Studiengängen werden fachspezifische Vorpraktika von den Studienbewerbern verlangt – das gilt aber für alle Studienbewerber.Die Wahrnehmung einer Beratung an der Hochschule (Studienberatung) wird unbedingt empfohlen!
  2. Für welche IHK-Weiterbildungsabschlüsse gilt diese Regelung?
    Sie gilt für alle IHK Weiterbildungsabschlüsse (Paragrafen 53, 54 Berufsbildungsgesetz), sofern die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfassen. Diese Stundenzahl erfüllen alle IHK-Aufstiegsfortbildungen.
  3. Wie bewerbe ich mich für zulassungsbeschränkte Studiengänge?
    • Für einige wenige Studiengänge gibt es ein bundesweites Zulassungsverfahren, das über die Service-Stelle Hochschulstart (www.hochschulstart.de) läuft.
    • Außerdem gibt es örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Diese sowie das Zulassungsverfahren sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
    • Als Note für die Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt die Durchschnittsnote, die in dem Zeugnis, das zum Hochschulzugang berechtigt (Abschluss der IHK-Aufstiegsfortbildung) ausgewiesen ist. Fehlt eine Durchschnittsnote, wird von der Hochschule die Durchschnittsnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten des Zeugnisses ermittelt.
  4. Können bei der Bewerbung auf ein fachlich einschlägiges Studium (wie zum Beispiel die Bewerbung für einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang nach einer kaufmännischen Erstausbildung und einer Fortbildung zum Personalfachkaufmann) Prüfungsleistungen und berufspraktische Erfahrungen verkürzend auf das Studium angerechnet werden?
    Nach Paragraf 18 Absatz 6 des Hessischen Hochschulgesetzes ist es möglich, außerhalb von Hochschulen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in Höhe von bis zu 50 Prozent auf die im Studiengang erforderlichen Prüfungsleistungen in einem Hochschulstudium anzurechnen. Welche Leistungen angerechnet werden können, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung, die mit der Hochschule, an der das Studium aufgenommen wird, geklärt werden muss.
  5. Ist es möglich, sich mit einem IHK-Weiterbildungsabschluss, der außerhalb Hessens erworben wurde, an den hessischen Hochschulen zu bewerben?
    Ja, denn die Abschlüsse sind nach dem Berufsbildungsgesetz bundesweit gültig.
  6. Kann ich mit meinem IHK-Weiterbildungsabschluss in anderen Bundesländern studieren?
    Ja, ist möglich, jedoch gelten ggf. strengere Regeln als in Hessen. Denn jedes Bundesland regelt den Hochschulzugang selbst. Auskunft dazu können die jeweiligen Wissenschaftsministerien in den Bundesländern geben. Eine zusammenfassende Darstellung gibt es auf den Seiten der Kultusministerkonferenz .
  7. Kann ich in Hessen auch mit einem reinen Ausbildungsabschluss studieren?
    Ja, in Hessen gibt es diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Dies gilt für Personen mit mittlerem Schulabschluss und qualifiziertem Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung. Ein qualifizierter Abschluss im Sinne von Satz 1 liegt vor bei einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung ausgewiesenen Durchschnitts-, Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser. Tiefergehende Informationen können Sie den angefügten Links entnehmen. Zudem finden Sie weitere Details zu den Möglichkeiten des Hochschulzugangs in Hessen unter https://wissenschaft.hessen.de/studieren/zugang-und-zulassung.