Mehrsprachige schriftliche Weisungen für Notfälle
Für die Hilfe bei Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle Schriftliche Weisungen nach Unterabschnitt 5.4.3.4 ADR 2019 mitzuführen. Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann.
Die UNECE - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa - hat auf ihrer Homepage vielsprachige Muster der schriftlichen Weisungen veröffentlicht.