IHK-Service für Selbständige und Kleinunternehmer

Wann sollte ich mit meiner IHK sprechen?
  1. Sie haben allgemeine Fragen zum Gründungprozess oder ob Sie für Ihr Vorhaben bestimmte Qualifikationen oder Zulassungsvoraussetzungen benötigen? Auf was und wen muss ich achten und wie verhalte ich mich im Geschäftsverkehr richtig? Bei diesen Fragen unterstützt Sie Ihre IHK z.B. mit Musterverträgen, Hinweisen zum Datenschutz, bei der Vermeidung von Scheinselbständigkeit und Tipps zu häufigen Kostenfallen.
  2. Sie haben aktuell keine steuerberatende Begleitung für Ihr Unternehmen? Erstinformationen und Webinare u.a. zur Kleinunternehmerregelung und Anforderungen an Ihre Rechnungslegung sowie neue Regelungen im Geschäftsverkehr (z.B. E-Rechnung) erhalten Sie bei uns.
  3. Sie sind im Nebenerwerb tätig? Was gilt es z.B. bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung zu beachten, auch wenn Sie in den Haupterwerb wechseln.
  4. Grundsätzlich beim Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb? Dann können Sie den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die IHK unterstützt dabei und schreibt die notwendige Stellungnahme – kostenfrei.
  5. Sie benötigen Hilfe bei der Finanzierung? Bei notwendigen Investitionen unterstützen wir bei der Fördermittel-Suche.
  6. Sie wollen Arbeitgeber werden? Wir unterstützen bei Fragen, wenn Sie erstmalig Mitarbeitende einstellen wollen.
  7. Sie sind auf der Suche nach Netzwerkpartnern? In regelmäßig stattfindenden Netzwerk-Veranstaltungen können Sie neue Kontakte knüpfen und Kooperationspartner finden.

Auch bei vielen weiteren Anliegen oder Fragen, wenden Sie sich immer gern an Ihre IHK.