Unternehmensförderung durch europäische JTF-Gelder - ILB
Am 15. August 2023 verkündeten die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den offiziellen Start des Antragsverfahrens für die JTF-Unternehmensförderung.
Mit EU-Mitteln aus dem Just-Transition-Funds (JTF) wird direkte Unternehmensförderung im IHK-Kammerbezirk jetzt möglich! Insgesamt sind rund 238 Millionen Euro für die JTF-Unternehmensförderung vorgesehen, davon rund 170 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und etwa 68 Millionen Euro für Großunternehmen (GU).
In Rekordzeit wurde von der ILB und dem Wirtschaftsministerium auch unter Einbindung der Wirtschaftskammern und -verbände die Förderrichtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB) und das Antragsverfahren auf den Weg gebracht. Die Richtlinie soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), aber auch bestehenden Großunternehmen dabei helfen, die mit dem Kohleausstieg einhergehenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und darüber hinaus deren Entwicklungspotential stärken. Zur Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit können KMU aus der Richtlinie mit einer Transformationsberatung unterstützt werden. Hierfür erstellt die ILB aktuell eine Beraterdatenbank mit akkreditierten Beratern.
Um junge KMU, die nicht älter als drei Jahre sind, in der Region zu halten, können diese im Rahmen des JTF auch ein zwölfmonatiges „Startgeld Lausitz“ erhalten -sofern sie Mitarbeiter einstellen.
Die Zugangsbeschränkungen sind recht niedrigschwellig. So werden zum Beispiel Betriebe gefördert, die direkt an der Liefer- oder Wertschöpfungskette des Energiekonzerns LEAG hängen, und zwar ohne dass sie nachweisen müssen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Auch Lausitzer Unternehmen, die hohe Herausforderungen meistern müssen, um ihr Angebot aufrechtzuerhalten, können begünstigt werden. Ebenso Firmen, die mit den Investitionen nachweislich neue Arbeitsplätze schaffen.
„Überwiegend werden produktive Investitionen gefördert. Vereinfacht gesagt, ist alles, was man dem Anlagevermögen zuordnen kann, förderfähig“, sagt Bernd Hahn, Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung bei der IHK Cottbus.
Informieren Sie sich hier und auf der Seite www.jtf.brandenburg.de.
Beratung für Unternehmen
Fünf Berater der ILB im Lausitzbüro Cottbus stehen Unternehmen bei der Antragstellung zur Seite.
Regelmäßig ist Heinrich Weishaupt von der ILB auch zu den Sprechtagen bei der IHK vor Ort.
Auch die IHK-Betriebsberater in den Regionalcentern und in der Handwerkskammer Cottbus informieren Unternehmen zu den Möglichkeiten der Förderung über den JTF. Sprechen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihren konkreten Vorhaben an und lassen sich zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten von uns informieren!
Zudem sind noch Informationsveranstaltungen zum Thema JTF-Förderung ab September geplant.
FAQ zum JTF
- Was ist unter einer JTF-Förderung zu verstehen?
- Welches Ziel verfolgt die EU damit?
- Gibt es die JTF-Mittel nur für bestimmte Regionen Brandenburgs?
- Wem soll die Förderung zu Gute kommen?
- Mindest- oder Höchstgrenzen für geförderte Investitionen?
- Welche Fördersystematik ist vorgesehen?
- Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Ab wann können die Mittel beantragt werden?
- Wieviel Zeit haben Unternehmen für die Umsetzung?
Hintergrund:
Die EU stellt den deutschen Braunkohlerevieren mit dem Just Transition Fund insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung. Die Mittel werden auf die Kohlereviere in Brandenburg, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt und entsprechend der für die jeweiligen Reviere aufgestellten Territorialen Pläne für den gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plan – TJTP) genutzt. Auf Brandenburg entfallen 786 Millionen Euro. Die JTF-Förderung zielt insbesondere darauf ab, die im Zuge des Kohleausstiegs wegfallenden Arbeitsplätze zu ersetzen. Gleichzeitig sollen neue Wachstumsperspektiven in den Regionen geschaffen werden. Die JTF-Mittel können u. a. für Maßnahmen zur Gründung oder Transformation von Unternehmen, zur Stärkung von Forschungstätigkeiten, zum Aufbau einer grünen Energieversorgung oder zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften eingesetzt werden.