Mikrokredit neu aufgelegt

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen:
  • bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
  • die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
  • bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
  • deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

  • Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionsgütern und Betriebsmitteln

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt als Darlehen.
  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
  • mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
  • Zinssatz 3 % (Stand 01.06.2024)
  • Auszahlung 100 % des Zusagebetrages
  • Laufzeit bis zu 5 Jahre
  • tilgungsfreie Zeit bis zu 6 Monate
  • Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Alle Informationen zu dem Brandenburg-Kredit Mikro und zur Beantragung finden Sie hier: Mikrokredit Brandenburg