Mikrokredit neu aufgelegt
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen:
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Was wird gefördert?
- Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionsgütern und Betriebsmitteln
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt als Darlehen.
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
- mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
- Zinssatz 3 % (Stand 01.06.2024)
- Auszahlung 100 % des Zusagebetrages
- Laufzeit bis zu 5 Jahre
- tilgungsfreie Zeit bis zu 6 Monate
- Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Alle Informationen zu dem Brandenburg-Kredit Mikro und zur Beantragung finden Sie hier: Mikrokredit Brandenburg