GRW-G Kleine Richtlinie - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Wer wird gefördert?

Fördernehmer: Unternehmen in Brandenburg
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:
  • Existenzgründer
  • Tourismusvorhaben
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe

Was wird gefördert?

Förderthemen: Investitionen der gewerblichen Wirtschaft
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Vorhaben:
  • Errichtung von Betriebsstätten
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
  • Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte),
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.
Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:
  • im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
  • in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
  • mit innovativen Inhalten,
  • zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
  • Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

Wie wird gefördert?

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Höchstfördersätze
Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.

Weiterführende Informationen

Vertiefende Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie hier: GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen