Gängige Finanzierungsinstrumente

Erweiterung und Wachstum eines Unternehmens werden entweder mit Eigenmitteln oder in Kombination mit Fremdmitteln finanziert.
Zentrales Problem für eine Fremdfinanzierung ist für Unternehmen oftmals eine geringe Eigenkapitalquote und/oder fehlende beleihungsfähige Sicherheiten, die im Allgemeinen Voraussetzung z. B. für einen längerfristigen Bankkredit sind. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass Mittelständler auch moderne Finanzierungsformen wie Factoring, Leasing oder Beteiligungskapital kennen und nutzen. Die aus unserer Sicht wichtigsten modernen Finanzierungsinstrumente haben wir dargestellt und ihre Vor- und Nachteile benannt.

Kreditfinanzierung

Die klassische Kreditfinanzierung wird auch künftig eine wichtige Säule der Unternehmensfinanzierung bleiben. Daher sollten Unternehmer prüfen, ob statt der einen Hausbank nicht mehrere Bank-Beziehungen sinnvoll sind.
Dabei hat sich die Hausbankbeziehung auch anhand gestiegender Anforderungen an die Kreditvergabe intensiviert: Der Unternehmer muss der Bank Planbilanzen, Planergebnisrechnungen, Liquiditätsplanungen und strategische Konzepte mit Informationen über Führungskräfte, Marktentwicklungen und Strategien des Unternehmens zur Verfügung stellen. Ein wichtiger Punkt sind vorhandene Sicherheiten. Der Unternehmer sollte das Gespräch mit der Hausbank und anderen Experten wie z. B. Steuer- und Unternehmensberatern suchen, um durch die gemeinsame Analyse der BWA und der Summen- und Saldenlisten einen unterjährigen negativen Trend früh zu erkennen und Möglichkeiten zu entwickeln, diesem Trend entgegen zu steuern. In der Praxis legen jedoch nur etwa 60 Prozent aller KMU regelmäßig ihre Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz ihrer Bank vor.
Mit guter Kommunikation zum Kreditgeber und Bonitätseinstufung können KMU bei ihrer Hausbank durchaus geringe Kreditzinsen erwarten. Kredite für Mittelständler mit schlechter Bonität werden jedoch an höhere Zinsen gebunden, was die Liquidität weiter belastet. Im ungünstigsten Fall werden Kredite aufgrund einer zu schlechten Bonität nicht gewährt.
Investitionen sollten entsprechend ihrer Nutzungsdauer meist mit langfristigen Krediten finanziert werden. Zur Finanzierung von Umlaufvermögen empfehlen sich Betriebsmittelkredite, wie z. B. über eine von der Hausbank eingeräumte Kontokorrentlinie. Ob kurz- oder langfristiger Kredit: alle Darlehen müssen über ein Kreditinstitut beantragt werden. Vor der Entscheidung über die Vergabe der Darlehen steht ein teilweise längerer und intensiver Prüfungsprozess, der auch mit Kosten verbunden sein kann.

Gesellschaftereinlage

Einer Einlage ist die Überführung aus dem Privatvermögen eines Unternehmers (Inhaber) in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Vermögen der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezeichnet man die Einlage auch als Privateinlage.
Ziel: Die Erhöhung des Eigenkapitals des Unternehmens bzw. der Gesellschaft.
Im Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, mit der Gründung der Gesellschaft eine Einlage in bestimmter Höhe zu leisten, um die Gesellschaft mit dem notwendigen Eigenkapital auszustatten. Spätere Einlagen können aufgrund gesellschaftsvertraglicher Verpflichtung (Nachschusspflicht), Vereinbarung der Gesellschafter (Gesellschafterbeschluss) oder spontan erfolgen. Für Personengesellschaften ist eine Mindestausstattung mit Eigenkapital nicht vorgesehen, weil mindestens ein Gesellschafter auch unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden haftet. Bei Kapitalgesellschaften hingegen ist die Haftung meistens auf das vorhandene Eigenkapital beschränkt, sodass sich der Gesetzgeber veranlasst sah, eine Mindestausstattung vorzuschreiben.
Einlagen können auf verschiedene Weise einer Gesellschaft bzw. einem Einzelunternehmen zur Verfügung gestellt werden: als Bareinlage, Sacheinlage, Nutzungsüberlassung oder unentgeltliche Dienstleistung.

Leasing

Unter Leasing wird die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung von Mobilien, Immobilien oder Arbeitskräften zu konstanten, im Vornhinein festgelegten Raten verstanden. Leasing stellt eine Sonderform der Fremdfinanzierung dar, weil es trotz der Tatsache, dass keine Zahlungsmittel als Kredit vergeben werden, Investitions- und Kapazitätserweiterungstätigkeiten ohne gleichzeitigen Einsatz eigener Mittel ermöglicht. Leasing erfolgt über spezielle Finanzierungsinstitute, die sog. Leasinggesellschaften (direktes Leasing) oder über den Hersteller des Leasinggutes (indirektes Vertriebsleasing).
Leasingfähig sind mobile und immobile Wirtschaftsgüter, die werthaltig und fungibel, also drittverwertbar sind. Die steuerliche Zuordnung des Leasingobjektes erfolgt (Ausnahme: Mietkauf) beim Leasinggeber, das Investitionsrisiko verbleibt jedoch beim Leasingnehmer.
Die gebräuchlichste Differenzierung von Leasingverträgen erfolgt nach den Kriterien Dauer und Amortisation (Teilamortisation oder Vollamortisation). Dabei werden Finance- und Operate-Leasing unterschieden. Daneben gibt es weit verbreitet Sonderformen, wie z.B. Sale-and-lease-back, Full-Service-Leasing, kündbare Leasingverträge und Mietkauf.

Finance-Leasing

Die überwiegende Zahl der angebotenen Finanzierungsverträge orientiert sich in der Gestaltung an den Grundsätzen der vier Leasingerlasse und wird gekennzeichnet durch:
  • Unkündbarkeit während der Grundmietzeit
  • Einhaltung der 40 bis 90 Prozent-Regel
Die Grundmietzeit des Leasingvertrages muss mindestens 40 Prozent und darf höchstens 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Abschreibungsfristen AfA) betragen.
Ausnahme:
  • Kündbarer Vertrag, der keine limitierte Vertragslaufzeit vorsieht. Allerdings muss hier die unkündbare Grundmietzeit mindestens 40 Prozent der AfA-Zeit betragen.
  • Mietkauf, da hier das Leasingobjekt dem Leasingnehmer steuerlich zugeordnet wird, hat die 40 bis 90 Prozent-Regel keine Gültigkeit. Bei Vertragsende Kaufoptionen oder Verlängerung durch Leasingnehmer bzw. Andienungsrecht des Leasinggebers.
Finance-Leasing sind fast immer durch mittel- bis langfristige Vertragslaufzeiten charakterisiert und werden in zwei Varianten angeboten: Teilamortisations- und Vollamortisationsverträge
Bei Teilamortisationsverträgen (TA) wird nur ein Teil des Anschaffungswertes des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer amortisiert – es bleibt ein Restwert. Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Vertrag verlängert oder das Objekt zu einem verhandelbaren Kaufpreis erworben werden. Der Leasinggeber hat zudem ein Andienungsrecht, d.h. er kann den Leasingnehmer „zwingen“, das Leasingobjekt bei Laufzeitende zum vertraglich vereinbarten Restwert zu kaufen.
Bei Vollamortisationsverträgen (VA) wird der Leasingnehmer dagegen grundsätzlich zur vollen Amortisation während der Leasingdauer verpflichtet, auch hier besteht bei Vertragsauslauf eine Kaufoption.

Operating Leasing

Operating-Leasingverträge haben dagegen eine starke Ähnlichkeit mit kurzfristigen Mietverträgen. Hier steht hauptsächlich die Nutzung eines vorübergehend benötigten Wirtschaftsguts und der Service des Leasinggebers im Vordergrund. Die Amortisation des Anschaffungswertes verteilt sich in der Regel auf mehrere Mietverhältnisse mit meist unterschiedlichen Leasingvertragspartner. Das Operate-Leasing kommt für Wirtschaftsgüter in Frage, die leicht erneut vermietet oder anderweitig verwendet werden können. Die Laufzeit liegt hier meist unter der 40 Prozent-Regel, der Leasingnehmer hat bei Vertragsende keine Kaufoption, sondern muss das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückgeben.

Sonderformen

Eine Sonderform des Leasings ist das sog. Sale-and-lease-back. Dies bedeutet: Verkaufen und zurückmieten. Der zukünftige Leasingnehmer verkauft an den Leasinggeber ein ihm gehörendes (Nachweis über Eigentum erforderlich) und bereits genutztes Wirtschaftsgut, gleichzeitig wird dieses Objekt wieder zurückgemietet. In der Regel handelt es sich um eine zum Verkehrswert gehandelte Immobilie. Der Verkaufspreis des Objektes ist die Berechnungsgrundlage für die Leasingrate. Zweck dieser Transaktion ist, dass der Leasingnehmer bisher in das Objekt gebundenes Kapital freisetzt.
Der Anteil des Sale-and-lease-back bei Mobilien ist eher gering, da die meisten Leasinggesellschaften hier nicht zur Liquiditätsbeschaffung dienen möchten und die Werthaltigkeit gebrauchter Mobilien eher gering ist. Gebräuchlich ist hier aber das Technische Sale-and-lease-back, das vor allem im PKW-Bereich Verwendung findet. Hier sind nicht betriebswirtschaftliche Gründe (Liquiditätsbeschaffung) maßgeblich, sondern abwicklungstechnische: Kaufvertrag beim Händler wurde schon vor Abschluss des Leasingvertrages unterzeichnet, Leasingnehmer möchte Fahrzeug schon vor Bonitätsprüfung durch die Leasinggesellschaft nutzen oder aber der Leasingnehmer möchte nicht, dass sein Händler vom Leasing erfährt.
Beim Full-Service-Leasing bieten die Leasinggesellschaften neben der Finanzierungsfunktion weitere Serviceleistungen, wie z.B. Wartungsarbeiten an.
Kündbare Leasingverträge stellen einen eigenen vollamortisationsorientierten Vertragstyp dar. Hier entfällt die Laufzeitbegrenzung, dafür gibt es festgesetzte Kündigungszeitpunkte, bei denen der Leasingnehmer den Vertrag kündigen kann. Vorsicht: Erfolgt keine Kündigung durch den Leasingnehmer läuft der Vertrag und damit die Verpflichtung zur Ratenzahlung weiter.
Unter Special-Leasing wird verstanden, dass das Leasingobjekt so speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist, dass das Objekt nach Vertragslaufzeit nur vom Leasingnehmer sinnvoll weitergenutzt werden kann (z. B. Spezial-Maschinen).

Vorteile des Leasings

Die besondere Attraktivität des Leasings besteht darin, dass Unternehmen Investitionsgüter nicht mehr selbst anschaffen müssen, sondern von Leasinggesellschaften leasen können. Hiermit wird eine das Eigenkapital schonende Kapazitätserweiterung möglich, da die beschafften Wirtschaftgüter nicht in die Bilanz des Leasingnehmers eingehen:
  • Liquiditätsschonung
  • Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar
  • Leasing ist bilanzneutral, sofern die Voraussetzungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber vorhanden sind
  • Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert („pay as you earn“-Effekt / Kostenkongruenz)
  • Die periodischen Leasingzahlungen dienender innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage
  • Die Vorteile von Leasingschaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen

Nachteile des Leasings

Trotz der positiven Aspekte sollen Unternehmen Leasing nicht als Allheilmittel betrachten. Nachteilig ist vor allem die verhältnismäßig hohe Ratenbelastung, welche je nach Vertragsdauer in Summe 20 bis 40 Prozent über der Kaufsumme des Leasingobjektes liegen kann. Tendenziell ist festzuhalten, dass die Kosten einer Leasingtransaktion häufig höher sind als bei einer Kreditfinanzierung. Dennoch lohnt auch hier der Vergleich, auch im Leasing-Markt gibt es sehr attraktive Angebote. Da ordentliche Kündigungsmöglichkeiten während der Grundmietzeit nur bilanzschädlich (das Leasingobjekt muss bei Kündigung innerhalb der Grundmietzeit rückwirkend in die Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen werden) möglich sind, besteht in dieser Zeit eine starke Bindung an die Leasinggesellschaft, wodurch die Flexibilität erheblich eingeschränkt wird.

Factoring

Factoring ist der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft. Die Forderungen entstehen dadurch, dass das Unternehmen seinen Kunden ein Zahlungsziel und somit einen Lieferantenkredit gewährt. Meist gehört zum Forderungsverkauf auch, dass die Factoring-Gesellschaft das gesamte Debitorenmanagement und das Ausfallrisiko des Lieferantenkredits übernimmt.
Vorteile des Factorings
Die Vorteile des Factorings für den Unternehmer bestehen zusammengefasst in einer Erhöhung seiner Liquidität bei gleichzeitiger Verlagerung des Kreditrisikos aus Umsatztätigkeiten und einer Verringerung seines Verwaltungsaufwands.

Nachteile des Factorings

Manche Unternehmen befürchten, durch Factoring Geschäftspartnern zu suggerieren in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken. Da eine Factoring-Gesellschaft auf ihr eigenes Risiko achten muss, werden jedoch nur gesunde Unternehmen angenommen. Wenn die Factoring-Gesellschaft auch das Inkasso-und Mahnwesen übernimmt, sollte das Versenden von Mahnungen mit dem Unternehmen abgestimmt sein, da für das Unternehmen persönliche Beziehungen zu wichtigen Kunden oft die Grundlage für eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit sind.

Wem Factoring zu empfehlen ist

  • demjenigen, der geringe Eigenmittel, aber hohe Außenstände hat
  • demjenigen, der stark wachsende Umsätze mit hohem Wareneinsatz hat,
  • demjenigen, der im Einkauf durch Skontierung Geld sparen kann,
  • demjenigen, dessen Forderungen nach voll erbrachten Leistungen bestehen und mit Zahlungszielen von 90 Tagen (Inland) bzw. 180 Tagen (Ausland).

Beteiligungsfinanzierung

Junge, innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential, aber gleichzeitig auch hohem Ausfallrisiko haben oftmals nur geringe Chancen, sich über Kredite zu finanzieren. Die Beteiligungsfinanzierung kann hier eine gute Ergänzung oder Alternative sein.
Gründungs-, Wachstums-, Sanierungs- und durch das Ausscheiden eines Gesellschafters bedingte Phasen führen vielfach zu einem schlechten Unternehmensrating. Junge, innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential, aber gleichzeitig auch hohem Ausfallrisiko haben oftmals nur geringe Chancen, sich über Bankkredite zu finanzieren. Die Beteiligungsfinanzierung kann hier eine gute Ergänzung oder Alternative sein. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Vielmehr wird die Bereitstellung des Kapitals durch den Investor von den geplanten und zukünftigen Erfolgschancen des Unternehmens abhängig gemacht. Von daher ist diese Finanzierungsform nicht für jedes Unternehmen geeignet.
Da die Beteiligungsfinanzierungsformen im Detail sehr unterschiedlich ausgestaltet werden können, sind die nachfolgenden Informationen nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Konkretisieren sich die Planungen, sollten Sie in jedem Fall juristischen Rat insbesondere hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Fragestellungen hinzuziehen.

Was ist Beteiligungskapital?

Die Beteiligungsfinanzierung umfasst sämtliche Finanzierungsvorgänge, bei denen ein Unternehmen zusätzliches Eigenkapital von neuen oder bisherigen Eigentümern erhält. Sie verkörpert somit die Außenfinanzierung von Unternehmen mit Eigenkapital. An dieser Stelle informieren wir über die Beteiligungsfinanzierung durch unternehmensfremde Dritte (Finanz-/strategische Investoren).

In der Praxis treten vorrangig folgende Beteiligungsformen auf:

Direkte (offene) Beteiligungen

Hier beteiligt sich der Eigenkapitalgeber am Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital (AG) der Gesellschaft. Die weitreichendste Methode der Kapitalbeschaffung für eine AG ist dabei die Ausgabe von Aktien an der Börse. Im Unterschied zum Darlehen fallen keine Zinszahlungen oder Tilgungen an. Die Rendite des Kapitalgebers ergibt sich in der Regel am Ende der Investitionsphase (nach 3 - 7 Jahren) durch die Veräußerung der Beteiligung (Wertzuwachs).

Stille Beteiligung

Die stille Beteiligung ist eine Innengesellschaft, welche nach außen nicht in Erscheinung tritt und grundsätzlich bei jeder Rechtsform möglich ist. Hier gibt der Kapitalgeber ein Darlehen an die Gesellschaft, das nicht besichert werden muss und mit einer Rangrücktrittserklärung versehen ist. Dadurch erhält das Darlehen Eigenkapitalcharakter. Als Entgelt für die Kapitalüberlassung ist die Beteiligung am Gewinn per Gesetz zwingend vorgesehen. Ferner wird während der Laufzeit ein fester Zinssatz bezahlt. Darüber hinaus können vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden.(Anmerkung: Die Stille Beteiligung gehört als Eigenkapital ersetzendes Darlehen zu den Mezzaninen-Finanzierungsformen)

Wie und wo finde ich den passenden Beteiligungspartner?

Bei der Auswahl eines Eigenkapitalgebers sollte nicht in erster Linie entscheidend sein, wer am meisten Kapital zur Verfügung stellt, sondern wer den größten Wert für das Unternehmen schaffen kann. Unternehmer sollten dabei u.a. auf folgende Kriterien achten:
  • Branchenmäßige Ausrichtung und Interessenprofil des Eigenkapitalgebers
  • Refinanzierung, Kapitalquellen und verfügbares Kapitalvolumen des Eigenkapitalgebers
  • Möglichkeit /Notwendigkeit der Beteiligung weiterer Investoren
  • Art und Höhe der Beteiligung
  • Finanzierungszeitraum
  • Exit-Strategie
  • Mitsprache- und Kontrollrechte sowie Informations- und Berichtspflichten
  • Beratungskompetenz, Managementunterstützung sowie Erreichbarkeit
  • Persönlicher Eindruck /Vertrauen
  • Die Beteiligungsfinanzierung bringt nicht nur für große Betriebe, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen deutliche Vorteile. So wird neben dem zusätzlichen Kapital das Unternehmen meist noch von einer aktiven Management-Unterstützung begleitet.

Mikromezzaninfinanzierung

Neben den klassischen Förderdarlehen bieten diese Programme eigenkapitalähnliche Komponenten und nehmen damit eine Zwitterstellung zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen ein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und dem ERP-Sondervermögen den Mikromezzaninfonds-Deutschland aufgelegt. Dieses Programm nimmt eine Zwitterstellung zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen ein.

Vorteile mezzaniner Förderprogramme

Es handelt es sich hier um eigenkapitalähnliche Finanzierungen, bei der das Unternehmen keine Sicherheiten stellen muss, sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöht, das Rating gegebenenfall verbessert bzw. mehr Kreditspielraum geschaffen wird.

Nachteile mezzaniner Förderprogramme

Aufgrund ihrer Eigenkapitalfunktion und dem höheren Risiko für die Förderbank liegen diese Programme teilweise über den Darlehenszinsen für andere Förderprogramme oder klassische Bankkredite. Doch aufgrund der eigenkapitalähnlichen Funktion sind hier Vergleiche nur bedingt möglich.
Die Mikromezzaninfinanzierung erfolgt als typisch stille Kleinbeteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG) und trägt zur Verstärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis bei. Hierfür ist bei der MBG ein entsprechender Antrag zu stellen, die dann alle notwendigen Voraussetzungen abprüft.