Brandenburg GO - zinsgünstiges Darlehen für Gründer und junge Unternehmen

Wer wird gefördert?

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im "Merkblatt KMU-Definition der EU". Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt KMU-Definition der EU (ilb.de) Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen:
  • Gründung, Übernahme eines Unternehmens (Unternehmensnachfolge)
  • Übernahme einer tätigen Beteiligung
  • Erweiterung, Modernisierung oder Festigung des Unternehmens
  • Existenzgründung im Nebenerwerb
Förderfähige Kosten:
  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: Zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensmindestbetrag: Mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben
Darlehenshöchstbetrag: Maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/Tilgungsfreijahre/Zinsen:
  • bei 5 Jahren höchstens 1 Tilgungsfreijahr
  • bis zu 10 Jahren höchstens 2 Tilgungsfreijahre
  • Zinsbindung: maximal 10 Jahre
  • Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
  • Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich
  • Zinssatz: immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer")

Wie ist das Antragsverfahren?

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank und die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH bei der ILB.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf www.brandenburg-go.de.
Hausbanken mit elektronischer Anbindung an FGCenter leiten Anträge digital an die ILB weiter. In diesem Fall ist als Nachweis die Einreichung der "Zusage" der Bürgschaftsbank an die ILB erforderlich.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Förderberater*innen der ILB unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.brandenburg-go.de.