Recht und Steuern

Fachgremium Schäden an Gebäuden

Das Fachgremium Schäden an Gebäuden der IHK Cottbus ist ein gemeinsames Fachgremium der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg und Berlin, der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der Brandenburgischen Architektenkammer, der Baukammer Berlin und der Architektenkammer Berlin. Es steht aber auch Bewerbern, die von einer anderen Bestellungskörperschaft delegiert sind, bundesweit offen.

Grundlage

Grundlage für die Überprüfung der besonderen Sachkunde sind die vom Arbeitskreis Sachverständigenwesen des DIHK herausgegebenen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen „Schäden an Gebäuden“ und die Erläuterungshinweise hierzu in der jeweils gültigen Fassung. Neben der entsprechenden Vorbildung des Sachverständigen müssen technische und rechtliche Kenntnisse nachgewiesen werden.
Die Überprüfung gliedert sich in der Regel in zwei Teile; eine Gutachtenüberprüfung und ein mündliches Fachgespräch. Der Antragsteller hat die besondere Sachkunde durch die einzureichenden Gutachten und im Fachgespräch nachzuweisen.
Die Termine für das Überprüfungsverfahren sind variabel und werden nach der Anzahl der Anmeldungen durch die IHK Cottbus festgelegt.
Voraussetzung für die Überprüfung der besonderen Sachkunde vor einem Fachgremiumstermin ist ein Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger bei einer Industrie- und Handelskammer, Ingenieurkammer oder Architektenkammer.

Unterlagen

Über die Kammer, bei der der Antrag auf öffentliche Bestellung gestellt wurde, sind folgende Unterlagen
in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
  • Fachspezifischer Lebenslauf, entsprechend den Bestellungsvoraussetzungen
  • Fünf selbstständig erarbeitete Gutachten, die inhaltlich die wesentlichen Teilbereiche der Technischen Kenntnisse nach 2.2 der Bestellungsvoraussetzungen beinhalten sollen. Im Besonderen sind die Bereiche Bauphysik, Bauchemie, Baukonstruktion und Baustoffe abzudecken.
  • Die Gutachten haben den Empfehlungen zum Aufbau eines Sachverständigengutachtens des IfS zu genügen.
  • Unkenntlichmachungen aus Gründen des Datenschutzes sind zulässig, dürfen aber die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens nicht beeinträchtigen.
  • Der Antragsteller kann zusätzlich zum Nachweis der besonderen Sachkunde geeignete Arbeiten, z. B. Veröffentlichungen etc. vorlegen.
  • Es ist eine Erklärung beizufügen, dass die Gutachten selbständig und ohne Mitwirkung Dritter erstellt wurden.

Verfahren

Das Verfahren besteht aus der Votierung der eingereichten Gutachten und einem mündlichen Fachgespräch mit dem Fachgremium. Das Fachgespräch knüpft an die eingereichten Gutachten an. Es werden aber auch Sachfragen aus dem gesamten Bestellungsgebiet gestellt.

Kosten

Es erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Es ist mit Kosten von ca. 1500 EUR bis 2000 EUR pro Antragsteller zu rechnen.