Recht und Steuern
Marken- und Designschutz
Designschutz
Was ist bzw. wird geschützt?
- Design, Form, Farbe, Gestalt, Oberflächenstruktur
- Design ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt Oberflächenstruktur oder des Werkstoffs des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierungen ergibt.
- Das Muster muss neu sein und eine Eigenart aufweisen, es muss also beim Betrachter im Gesamteindruck von anderen Mustern unterscheidbar sein.
- Der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers wird bei der Beurteilung der Eigenart berücksichtigt.
- Schutzdauer und Gebühren
- Schutzdauer beträgt 5 Jahre
- Gebühr: 60 EUR bei elektronischer und 70 EUR bei Anmeldung in Papierform
- Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- Verlängerung möglich
Hier finden Sie das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG)
Markenschutz
Was ist eine Marke?
- Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen mit der Eignung die Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden
- Aber auch geographische Herkunftsangaben und geschäftliche Bezeichnungen (Werktitel, Unternehmenskennzeichen) können Marken darstellen.
Entstehung
- durch Eintragung in das Register des Deutsches Patent und Markenamtes
- Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr, so dass es innerhalb der beteiligten Kreise als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat
- Notorische Bekanntheit der Marke ( Art. 6 Pariser Verbandsübereinkunft)
Schutzdauer und Gebühren
- Schutzdauer besteht 10 Jahre und kann verlängert (um 10 Jahre) werden.
- Gebühren richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Klassen, bei drei Klassen 290,-EUR (elektronische Anmeldung) 300,-EUR (Papieranmeldung), für jede weitere Klasse 100,-EUR
- Verlängerungsgebühr beträgt 750,-EUR
- Wenn die Marke nach Eintragung nicht innerhalb von 5 Jahren genutzt wurde, kann die Marke auf Antrag (oder durch Klage) aus dem Register gelöscht werden.
- Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Hier finden Sie das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Serviceangebot der IHK Cottbus
Die IHK Cottbus bietet als Service für Ihre Mitglieder regelmäßig kostenlose Erstberatungen durch renommierte Patentanwälte an. In den 30-minuten Einzelgesprächen können Sie Ihre Ideen besprechen und sich über die Anmeldung eines Patent- bzw. Markenschutzes informieren.
Termine und Anmeldung zur Patenterstberatung können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Kontaktdaten finden Sie bei den Ansprechpartnern.