Recht und Steuern

Onilinehandel - Was zu beachten ist

Der Start in den E-Commerce muss gut durchdacht sein und zahlreiche Entscheidungen müssen vorab getroffen werden. So muss z.B. als Grundsatzfrage entschieden werden ob ein eigener Shop entstehen soll, oder ob die bestehenden Plattformen genutzt werden sollen. Die rechtlichen Anforderungen, die eingehalten werden müssen, sind groß. Angefangen von der Homepage an sich, bis zur Abwicklung des Kaufvertrages und der Produktpräsentation sind viele gesetzliche Regelungen betroffen.
Die IHK Berlin hat ein Online Tutorial erstellt, welches die Entscheidung und die Umsetzung des eigenen Onlineshops erleichtern soll.
Der Onlinehandel ist vielen rechtlichen Regelungen unterworfen.
  1. Warenkorb: Eine Vereinbarung über kostenpflichtige Zusatzleistungen muss zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher ausdrücklich getroffen werden. Solche Zusatzleistungen dürfen in Checkboxen nicht schon automatisch vorher angehakt sein.
  2. Telefonische Erreichbarkeit: Der Verbraucher muss den Unternehmer nach Vertragsschluss telefonisch zu dem üblichen Grundtarif erreichen können. Die Telefonnummer muss eindeutig kommuniziert werden.
  3. Muster für die Widerrufsbelehrung: Das Muster für die Widerrufsbelehrung, sowie das Muster für das Widerrufsformular befindet sich in der Anlage zu Art. 246a EGBGB. Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt.
  4. Widerrufsrecht bei falscher Belehrung: Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate.
  5. Widerrufserklärung: Verbraucher müssen den Widerruf ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht dafür nicht aus.
  6. Kosten der Hinsendung: Die regulären Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit Ausnahme etwaiger Expresszuschläge.
  7. Kosten der Rücksendung: Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts sind - unabhängig vom Warenwert - vom Verbraucher zu tragen, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat.
  8. Zurückbehaltungsrecht: Der Unternehmer kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat.
  9. Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Die Ausnahmen sind in § 312g Abs. 2 BGB geregelt.