Recht und Steuern

So beschleunigen Sie die GmbH-Eintragung

Die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) dauert heute nur noch wenige Tage, sofern man die richtige Reihenfolge beachtet.

Ablauf GmbH-Gründung

Mit dem Entwurf Ihres Gesellschaftsvertrages vereinbaren Sie einen Notartermin zur Beurkung und damit der Gründung der Gesellschaft. Einen passenden Notar finden Sie in der Online-Notarsuche.
Mit dem Gesellschaftsvertrag können Sie das Geschäftskonto eröffnen, um den hälftigen Betrag des Stammkapitals einzuzahlen.
Die Eintragung im Handelsregister erfolgt nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Mit der Eintragungsmitteilung können Sie Ihr Gewerbe bei der örtlichen Gewerbebehörde anmelden. Diese Anmeldung wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, wo Sie dann Ihre Steuernummer erhalten. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Checkliste.

Abstimmung Firmenname

Eine zügige Eintragung kann auch an der gewählten Firma scheitern, weil diese irreführend oder nicht kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist. Um hier Komplikationen zu vermeiden, bietet die IHK Cottbus schon vor der notariellen Beurkundung die kostenlose rechtliche Prüfung der Firma an: Online-Firmenanfrage.

Unser Service: IHK prüft Ihren Firmennamen vor der Anmeldung zum Handelsregister! Schnell und kostenfrei!

Wir benötigen von Ihnen den Firmennamen, Unternehmensgegenstand, Sitz, Gesellschafter und Ansprechpartner. Senden Sie diese Angaben an die E-Mail recht@cottbus.ihk.de oder nutzen Sie unsere online Firmenvoranfrage.
Zur --> Online Firmenvoranfrage <--

Kostenvorschuss

Eintragungen im Handelsregister erfolgen nur gegen einen Kostenvorschuss. Soll die Eintragung schnell erfolgen, ist es empfehlenswert, dass der Notar gegenüber dem Registergericht für die Übernahme der Kosten einsteht (Kostenstarksagung). Sonst ist der Kostenvorschuss an die Landesjustizkasse einzuzahlen und der Rücklauf zum Registergericht kann einige Wochen dauern. Übersicht der Notar- und Handelsregistergebühren.

Postalische Erreichbarkeit

Viele Firmengründer versäumen es, ihren Briefkasten mit dem Firmennamen zu beschriften. Die Post kommt als unzustellbar zurück und das Gericht muss den Empfänger umständlich recherchieren. Die fehlende Postadresse lässt ggf. vermuten, dass der Sitz der Gesellschaft noch nicht verlegt wurde. Die IHK gibt in der Regel eine Stellungnahme zur tatsächlichen Sitzverlegung gegenüber dem Registergericht ab. Ist der Empfänger postalisch nicht erreichbar, so muss die IHK die Sitzverlegung negativ bescheiden. Auch bei einer Umfirmierung ist der Firmenname am Briefkasten auszutauschen. Es ist daher empfehlenswert, spätestens nach der Beurkundung beziehungsweise Anmeldung durch den Notar die postalische Erreichbarkeit der Firma zu gewährleisten.