Recht und Steuern
Wettbewerbsrechtliche Einigungsstelle
Was ist die Einigungsstelle?
Die Einigungsstelle unterstützt Unternehmen bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten. Sie hilft zu einer gütlichen Einigung außerhalb eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens zu kommen. Die Einigungsstelle arbeitet unabhängig von der Geschäftsführung der IHK. Die Einigungsstelle ist bei der IHK Cottbus aufgrund der Einigungsstellenverordnung des Landes Brandenburg für das ganze Land Brandenburg eingerichtet worden. Die weitere Rechtsgrundlage für die Einigungsstelle ist der § 15 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Die Einigungsstelle tagt mehrmals im Jahr und ist jeweils besetzt mit einem Vorsitzenden, der die Befähigung zu Richteramt hat, sowie zwei Beisitzern die selbst Unternehmer oder Branchenvertreter sind.
Die Einigungsstelle tagt mehrmals im Jahr und ist jeweils besetzt mit einem Vorsitzenden, der die Befähigung zu Richteramt hat, sowie zwei Beisitzern die selbst Unternehmer oder Branchenvertreter sind.
Verfahren
Das Verfahren vor der Einigungsstelle beginnt mit einem Antrag, wenn eine gütliche Einigung mittels Abmahnung nicht erreicht werden kann und der Wettbewerbsverstoß weiter strittig ist. Den Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens kann sowohl der Abmahner, als auch der Abgemahnte selbst stellen, wenn er der Auffassung ist, dass die Abmahnung unberechtigt oder die geforderte Unterlassungserklärung zu weit ist.
Die Einigungsstelle informiert über den Antrag den Antragsgegner und bittet diesen um Stellungnahme und setzt einen mündlichen Termin zur Aussprache über die wettbewerbsrechtliche Streitigkeit an. Verhandlungen vor der Einigungsstelle finden immer mündlich statt, daher ist das persönliche Erscheinen der beiden Parteien auch notwendig und verpflichtend. Anders kann sonst keine Aussprache und Streitbeilegung erfolgen. Bei einem unentschuldigten Fehlen kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, der übliche Rahmen liegt zwischen 100 EUR und 500 EUR.
Im mündlichen Termin wird der Antrag gemeinsam mit dem Parteien besprochen und ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der sich an den gesetzlichen Vorgaben des UWG halten muss.
Ist keine Einigung im Einigungsstellenverfahren möglich, können die Parteien den Anspruch gerichtlich vor dem zuständigen Landgericht klären.
Ist keine Einigung im Einigungsstellenverfahren möglich, können die Parteien den Anspruch gerichtlich vor dem zuständigen Landgericht klären.
Muster
Um das Antragsverfahren zu erleichtern haben wir ein Muster für einen Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB)entworfen, das verwendet werden kann. Der Antrag muss schriftlich und die dreifacher Ausfertigung bei der Einigungsstelle eingereicht werden.
Hinweis
Vor einem Einigungsstellenverfahren ist es empfehlenswert die rechtlichen Erfolgsaussichten genau zu überprüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden.