Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge
Wir unterstützen Sie gemeinsam mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. durch Informationen über aktuelle Ausschreibungen und rechtliche Rahmenbedingungen.
Service der Auftragsberatungsstelle
Die Auftragsberatungsstelle berät zu Ausschreibungen und Vergabe. Sie ist Präqualifizierungsstelle für Unternehmen mit Sitz in Brandenburg. Um ihre Chancen bei öffentlichen Aufträgen zu steigern, können sich Unternehmen in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)für das Land Brandenburg - und/oder in das deutschlandweite Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) gegen Entgelt eintragen lassen.
Der Präqualifizierungsnachweis kann dem Angebot zur Eignung beigefügt werden. Die Vergabestellen müssen diese Nachweise akzeptieren.
- Beratung und Information über die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten
- Monatlicher Newsletter mit Informationen aus den Bereichen Recht, International sowie Veranstaltungen
- Seminare und Workshops
- Zertifizierung von Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich für die Teilnahme an Ausschreibungen
- Benennung von Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung für eine mögliche Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben
- Unterstützung von Unternehmen bei der Markterschließung durch Ausschreibungsrecherche und Tipps für die Angebotserstellung
- Beratung und Unterstützung von Fördermittelempfängern bei der rechtskonformen Verwendung der Fördermittel
Kontakt:
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße
14480 Potsdam
e-mail: Info@abst-brandenburg.de
www.abst-brandenburg.de/kontakt
Schwarzschildstraße
14480 Potsdam
e-mail: Info@abst-brandenburg.de
www.abst-brandenburg.de/kontakt
Öffentliche Aufträge erlangen
Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Unternehmen und soll Vetternwirtschaft unterbinden. Welche Grundsätze auf Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene gelten, erfahren Sie hier.
Öffentliche Auftraggeber
Unter öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) versteht man den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gebietskörperschaften) und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Personen des Privatrechts können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. beherrschender Einfluss durch Gebietskörperschaften, Zuwendungs- /Fördermittelempfänger für bestimmte Projekte, Tätigkeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen) den Regelungen des Öffentlichen Auftragswesens unterliegen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge hat nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge hat nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen:
- Einhaltung des Gebotes der Nichtdiskriminierung durch die Gewährleistung eines fairen, gleichberechtigten Wettbewerbes
- Sparsamer Umgang mit den Steuergeldern durch die Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen
- Marktoffenheit durch die Veröffentlichung von Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben
Geprägt wird das Vergaberecht durch Richtlinien beziehungsweise Verordnungen der Europäischen Union.
Europaweite Ausschreibungen
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zahlreiche Richtlinien und Verordnungen, die das Vergaberecht in den Mitgliedsstaaten koordinieren. Richtlinien entfalten zunächst keine Rechte und Pflichten für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und gelten erst nach Umsetzung in nationales Recht. Verordnungen der EU dagegen gelten direkt in den Mitgliedsstaaten. Dies betrifft zum Beispiel die Höhe der EU-Schwellenwerte, die Verwendung der Standardformulare für Bekanntmachungen oder den CPV-Code. Das EU-Vergaberecht wird angewendet, wenn der Gesamtwert eines Auftrags oberhalb des so genannten EU-Schwellenwertes liegt. Die Höhe des EU-Schwellenwertes hängt von der Art der zu beschaffenden Leistung sowie von der Art des Auftraggebers ab. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A- 2. Abschnitt).
Verfahrensarten (§ 119 GWB) oberhalb der EU-Schwellenwerte sind das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft.
Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Auswahl der Vergabeart für die Ausschreibung ein Wahlrecht zu. Er kann zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wählen. Die anderen Verfahrensarten stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung, § 119 Abs. 2-7 GWB.
Verfahrensarten (§ 119 GWB) oberhalb der EU-Schwellenwerte sind das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft.
Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Auswahl der Vergabeart für die Ausschreibung ein Wahlrecht zu. Er kann zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wählen. Die anderen Verfahrensarten stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung, § 119 Abs. 2-7 GWB.
Nationale Ausschreibungen
Wird der jeweilige EU-Schwellenwert zu einem EU-weiten Verfahren nicht erreicht, sind lediglich nationale Regelungen einzuhalten. Je nach Bundesland ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Allgemeiner Teil (VOL/A) oder die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.
Die bisherige Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A - 2. Abschnitt) und die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) existieren seit dem 18.04.2016 nicht mehr. Die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A - 1. Abschnitt) gelten weiterhin für das Ausschreibungsverfahren.
Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zur EU-Ausschreibung. So gibt es u.a. für Bieter keine Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, wenn ein Verfahren gerügt werden soll. Zudem sind die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten bei nationalen Verfahren nicht so ausgeprägt. Die Fristen kann der Auftraggeber im nationalen Bereich weitgehend selbst bestimmen. Trotz nicht direkter Anwendung gelten auch hier die EU-rechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs.
Die bisherige Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A - 2. Abschnitt) und die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) existieren seit dem 18.04.2016 nicht mehr. Die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A - 1. Abschnitt) gelten weiterhin für das Ausschreibungsverfahren.
Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zur EU-Ausschreibung. So gibt es u.a. für Bieter keine Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, wenn ein Verfahren gerügt werden soll. Zudem sind die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten bei nationalen Verfahren nicht so ausgeprägt. Die Fristen kann der Auftraggeber im nationalen Bereich weitgehend selbst bestimmen. Trotz nicht direkter Anwendung gelten auch hier die EU-rechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs.
Brandenburger Vergabegesetz
Seit 2012 hat Brandenburg ein eigenes Vergabegesetz. Dieses ergänzt die allgemeinen Regelungen (siehe oben) durch landesspezifische Vorschriften, die insbesondere die Einbeziehung sozialer Nachhaltigkeitskriterien beinhalten. Unternehmen können in Brandenburg nur einen Auftrag der öffentlichen Hand erhalten, wenn sie ihren Arbeitnehmern einen Mindestlohn zahlen. Weitere soziale oder ökologische Kriterien können vom Auftraggeber vorausgesetzt werden. Das sonstige Landesrecht regelt zudem auch die Wertgrenzen (PDF) für die Durchführung einer Freihändigen Vergabe oder Beschränkten Ausschreibung sowie die Voraussetzungen für die Bevorzugung von Bietern, die sich der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben angenommen haben (Frauenförderung).
Vergabemarktplatz
Auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg finden Sie Bekanntmachungen zu Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern wie der Landesverwaltung Brandenburg, Behörden und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger. Außerdem können Sie Vergabeunterlagen kostenlos und ohne vorherige Anmeldung herunterladen und digitale Angebote abgeben. Um an der Kommunikation mit der Vergabestelle teilnehmen zu können und über ggf. Änderungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden gehalten zu werden, wird eine kostenlose Registrierung empfohlen.
IHK als Auftraggeber
Soweit die IHK Cottbus keine Fördergelder für Ausschreibungen verausgabt, ist sie keine öffentliche Auftraggeberin. Unter diesem Link finden Sie aktuell veröffentlichte Ausschreibungen auf Basis satzungsmäßiger Vorgaben.
KOINNO - Kompetenzzentrum innovative Beschaffung
NEU: Ab Sofort bietet der neue KOONNOvationsplatz des Kompetenzzentrum innovative Beschaffung Unternehmen eine Plattform, um sich und ihre innovativen Produkte und Lösungen kostenfrei dem öffentlichen Sektor zu präsentieren und diese somit auf ihre Beschaffungstauglichkeit prüfen zu lassen
Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) wird vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt und durch die VDI Technologiezentrum GmbH unterstützt. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland dauerhaft zu stärken und den Anteil der Beschaffung von Innovationen am Gesamtvolumen des öffentlichen Einkaufs in Deutschland zu erhöhen.
Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) wird vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt und durch die VDI Technologiezentrum GmbH unterstützt. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland dauerhaft zu stärken und den Anteil der Beschaffung von Innovationen am Gesamtvolumen des öffentlichen Einkaufs in Deutschland zu erhöhen.
Öffentliche Auftraggeber können über die Präsentationen direkt Kontakt zu den Unternehmen aufnehmen oder diese zu einer Angebotsabgabe bei einer laufenden oder geplanten Ausschreibung auffordern. Zudem können Anbieter im Zuge durch von Auftraggebern eingestellten Challenges eine Vorstellung für den Bedarf und die damit verknüpften Anforderungen ihrer potenziellen Kunden erhalten.
Die Webseite des Kompetenzzentrums finden Sie unter: www.koinno-bmwk.de