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Ägypten - Bestimmungen zur Vorabregistrierung bei der Einfuhr von Waren

Ägypten hat bereits am 01. Oktober 2021 verpflichtend ein neues System ( Advance Cargo Information- ACI) zur Vorabregistrierung von Waren eingeführt. Hauptgrund hierfür ist eine Automatisierung des Zollprozesses in Ägypten und die Beschleunigung der Frachtfreigabe. Dieses System verpflichtet den Importeur, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade „Nafeza“ (nafeza.gov.eg) zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden. Die Informationen über den genauen Ablauf der Vorabregistrierung sowie der Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien sind noch immer unvollständig.
Die folgende Aufgabenverteilung und Erläuterung zur Anwendung des neuen Systems erfolgt daher in groben Zügen und ist ohne Gewähr.
Nachdem die Registrierung anfangs nur für Schifffracht galt, sollte dies auch für Luftfracht verpflichtend werden. Der ägyptische Finanzminister Mohamed Maait hat dies auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein neues Datum wurde nicht genannt. Vielmehr wird allgemein darauf verwiesen, mit der verpflichtenden Registrierung im ACI-System zu warten, bis sich die globalen und lokalen wirtschaftlichen Bedingungen stabilisiert haben.
Es wird keine Ware mehr in Ägypten verzollt, wenn sie nicht durch das System vorangemeldet wurde bzw. die Dokumente nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind.

Exporteur

  • Der Exporteur muss sich auf der Plattform CargoX registrieren, im Anschluss daran erhält er eine "Exporter Registration Number" ( Nummer die das Unternehmen eindeutig identifiziert).
  • CargoX ist ein "digitaler Kurierdienst" der mit Hilfe von Blockchain Technologie für einen schnellen und sicheren Datentransfer digitaler Dokumente sorgt
  • nun stellt der Exporteur dem ägyptischen Importeur folgende Informationen zur Verfügung, damit dieser seine Registrierung vornehmen kann
    • Exporter Registration Number aus CargoX
    • Kontaktperson mit Name, Handynummer, Telefon und E-Mail
  • Handelsrechnung bzw. Pro-Forma Rechnung
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass zwingend die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass dies in der Anmeldemaske optional ist. Wird die Umsatzsteuer-IdNr. nicht bei der Registrierung angegeben, so erhält der deutsche Leistungsempfänger von CargoX zwar eine Rechnung, in der die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Diese darf aber nicht als Vorsteuer zum Ansatz gebracht werden.
Hintergrundinformationen:
CargoX übermittelt als Dienstleister die von deutschen Exporteuren hochgeladenen Exportdokumente bzw. die darin enthaltenen Daten in verschlüsselter Form (Blockchain) nach Ägypten. Um diese Dienstleistung nutzen zu können, muss sich das deutsche Unternehmen zunächst auf CargoX registrieren und anschließend Krediteinheiten erwerben, um für die Verschlüsselung und Übermittlung der Dokumente und Daten zu bezahlen.
Die CargoX d.o.o. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, ist ein in der EU ansässiges Unternehmen. Das deutsche Unternehmen erwirbt somit Leistungen aus einem anderen EU-Staat. Sofern keine spezielle Vorschrift greift, sieht das EU-Umsatzsteuerrecht vor, dass der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Leistungen bei B2B-Geschäften dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Art. 44 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG). Somit ist der Leistungsort für Leistungen der CargoX an im Inland ansässige Unternehmen Deutschland.
Um eine umsatzsteuerliche Registrierung des Leistungserbringers in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU zu vermeiden, sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass dann bei B2B-Geschäften die sogenannte Reverse-Charge-Regelung zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, der (deutsche) Leistungsempfänger wird zum Steuerschuldner. Um sicherzustellen, dass es sich beim Leistungsempfänger um ein Unternehmen handelt, hat dieser aktiv gegenüber dem Leistungserbringer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu verwenden. Wo genau, das beschreibt folgender Film auf der CargoX-Webseite: Unternehmensverifizierung – CargoX - Help Center

Importeur

  • Nach dem ACI System müssen ägyptische Importeure alle Informationen zu einer Warensendung nach Ägypten melden. Dies geschieht über NAFEZA, über diese Plattform muss der Importeur auch einmalig ein E-Token beantragen. Dieses wird bei der Beantragung der ACID-Nr benötigt, um das Dokument abschließend zu signieren.
  • Jeder Sendung, die eingegeben wird, wird eine ACI-Nr (ACID) zugeordnet, welche einzigartig ist und der Identifikation der einzelnen Sendung dient. Hierzu füllt der Importeur ein elektronisches Formular aus und signiert es mit dem persönlichen E-Token. Diese ACID-Nummer wird durch NAFEZA erzeugt, ist 3 Monate gültig und wird nach einer Vorprüfung durch das NAFEZA System spätestens nach 48 Stunden per E-Mail an den Importeur und auch an den Exporteur gesendet. Dies sollte mit ausreichendem Vorlauf zur geplanten Verschiffung erfolgen. Dieses Formular enthält unter anderem folgende Informationen:
  1. Details zum Importeur
  2. Details zum Exporteur
  3. Produktdetails
  4. Verschiffungsdetails

Exporteur (Daten)

  • Der Exporteur lädt seine Verschiffungsdokumente über CargoX zur aktuellen Sendung hoch, wobei folgende Daten in der Handelsrechnung enthalten sein müssen. .
    • ACID Nummer
    • Egyptian Importer Tax ID
    • Foreign Exporter RegistrationTyp : VAT Number (Steuer-Nummer)
    • Foreign Exporter ID : DE ...... ( HR-Nummer)
    • Foreign Exporter Country: GERMANY
    • Foreign Exporter Country Code: DE
Auf alle anderen Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse ) soll NUR die ACID-Nummer geschrieben werden.
  • Exporteur stellt seinem Spediteur folgende Daten zur Verfügung
    • ACID Nummer
    • Exporter Registration Number
    • B/L Instruktionen plus Handelsrechnung und Packliste
    • ABD - Ausfuhrbegleitdokument
    • Steuernummer des Importeurs
    • Handelsregisternummer des Importeurs
  • Carrier reicht 48 Stunden vor Beladen des Seeschiffes Draft B/L über CargoX ein
  • Carrier reicht spätestens 24 Stunden nach Abfahrt des Seeschiffes das finale B/L über CargoX ein
  • Carrier reicht das "Full Cargo Manifest" spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Seeschiffes im ägyptischen Hafen ein
Achtung ! Carrier dürfen nur Fracht nach Ägypten laden, wenn für die Sendung eine gültige ACID Nummer vorliegt. Andernfalls wird die Ware nicht verzollt, sondern wird ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurück geschickt.
Hinweis: Exporteure werden aufgefordert, Handelsrechnungen als PDF(Scan) und als maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz in das CargoX-Portal hochzuladen. Als strukturierter Datensatz kann bislang eine Rechnung im Excel-Format verwendet werden. Eine Musterrechnung Ägypten finden Sie hier. Um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, beabsichtigt CargoX, alternativ auch Schnittstellen für die gebräuchlichsten ERP-Systeme anzubieten. Für SAP ("invoice02 XML format") sind die Arbeiten schon relativ weit fortgeschritten, sodass dieses Datenformat voraussichtlich ab Ende Septemer 2021 nutzbar sein wird. Schnittstellen für andere ERP-Systeme sollen folgen.
unter dem Kontakt : Frau Karin Elshafei - (+202)3333 8452 oder unter karinelshafei@ahk-mena.com
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier: