Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung
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GRW Markt International 2023
Mit dieser Richtlinie fördert das Bundesland Brandenburg unter anderem folgende Vorhaben:
- Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)
- Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)
- Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)
Die Förderung erfolgt über eine projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss).
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1
- Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)
- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie
Der Umfang der Maßnahme ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2025.
Nähere Informationen zur Richtlinie, den Konditionen und Informationen zur Antragstellung...
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Messeprogramm Young Innovators
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Förderfähig sind
- rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen
- die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen und
- jünger als zehn Jahre alt sind
- die Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben
Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.