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E-Carnet - Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Verwendung in Drittländern

Was ist ein Carnet A.T.A. und wofür wird es benötigt?

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut, Warenmustern u. a. in Drittländer dadurch erleichtert, dass die Zahlung von Zöllen oder Hinterlegung von oft hohen Kautionsgebühren und sonstigen Abgaben in den Einfuhrländern entfällt. Carnets A.T.A. werden wegen ihrer Vorteile, z. B. beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr und dem Wegfall sonst notwendiger Ausfuhr- Dokumente (z. B. Handelsrechnung, Ausfuhr-, Einfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.) bevorzugt.
Für die EU-Staaten wird kein Carnet benötigt (Ausnahme: bei Transit durch Nicht-EU-Länder, wie der Schweiz, mit den EU-Zielländern Italien oder Griechenland). Allerdings muss vor der Ausstellung eines Carnet A.T.A. geklärt werden, ob die Waren einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen. Für die Beantragung und Genehmigung ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig . Für welche Länder Carnets verwendet werden können, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen IHK , auch um die in den entsprechenden Ländern geltenden Besonderheiten abzusprechen.

Zollbürge

In jedem Carnet A.T.A. -Vertragsland haftet ein „Bürgender Verband“ selbstschuldnerisch gegenüber seiner Zollverwaltung für die Bezahlung etwaiger Eingangsabgaben. Ohne diese internationale Bürgenkette wäre das Verfahren nicht möglich. Der bürgende Verband ist in Deutschland die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in seinem Namen Carnets auszugeben.
Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos besteht mit der Allianz Trade (Euler Hermes-Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA) eine Zollbürgen-Versicherung. Daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Euler Hermes Deutschland beim Carnet-Verfahren.
Das an die Euler Hermes-Deutschland abzuführende Versicherungsentgelt dient der Rückversicherung dieses Zollbürgen. Die entstehenden Kosten erfragen Sie bitte bei ihrer IHK. Es deckt weder eine Transportversicherung noch den Warenverlust oder Einfuhrgebühren beim evtl. Verbleib der Ware im Ausland ab.
Das e-ata-System der IHK Cottbus ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand.
Carnet ATA/CPD - so geht´s

Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) online zu beantragen?
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox ‎oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.‎)
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de)

Registrierung bei e-ata.de

Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
  • www.e-ata.de aufrufen
    (Firmen / Kleingewerbetreibende / Privatpersonen, die nicht in die örtliche Zuständigkeit der IHK Cottbus fallen, werden gebeten, sich unter www.e-ata.de bei ihrer örtlich zuständigen IHK zu registrieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche IHK Ihre örtlich zuständige IHK ist, hilft der IHK-Finder.)
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK Cottbus das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung").

Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de ein, wählen ihre IHK aus und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
  • Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
    - keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
    - keine Plomben entfernt werden
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
  • Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.

Kosten

Die genauen Kosten erklärt Ihnen ihr Carnet Berater bei der IHK Cottbus (Kontaktdaten rechts).

FAQ zum elektronischen Carnet

Häufig gestellte Fragen finden Sie in dem Artikel FAQ zum elekronischen Carnet

Zuständige Zollämter für den Kammerbezirk der IHK Cottbus

Hauptzollamt Frankfurt/Oder
Kopernikusstraße 25, 15236 Frankfurt/Oder
Geschäftszeit:
Mo. – Do.: 09.00 bis 15.00 Uhr
Fr.: 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: (03 35) 56 30 - 0
Fax: (03 35) 56 30- 8 88
Zollamt Forst
Kurt-Rüdiger-Müller-Straße 1, 03149 Forst
Geschäftszeit:
Mo – Mi: 07.00 bis 15:30 Uhr
Do: 07:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 07:00 bis 15:30 Uhr
Tel.: (0 35 62) 98 19-0, Fax: (0 35 62) 98 19-11
Zollamt Finsterwalde
Bahnhofstraße 5, 03238 Finsterwalde
Geschäftszeit:
Mo. – Do.: 07.15 bis 15.15 Uhr
Fr.: 7.15 bis 13.45 Uhr
Tel.: (0 35 31) 79 25 - 0, Fax: (0 35 31) 79 25- 11
Zollamt Ludwigsfelde
Genshagener Straße 27, 14974 Ludwigsfelde
Geschäftszeit:
Mo. – Mi.: 07.00 bis 15.00 Uhr
Do. 12:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7.30 bis 13.30 Uhr
Tel.: (0 33 78) 86 67-0, Fax: (0 33 78) 86 67-36
Hinweis: Eine manuelle Beantragung von Carnet A.T.A. ist bis auf weiteres auch möglich.