Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Seit dem 1. August 2017 ist die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft.
Einige Regelungen, so zur Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften, galten bereits vor dem 1. August 2017. Die einzelnen AwSV der Länder, so auch die von Brandenburg, sind damit von der neuen AwSV des Bundes abgelöst worden.
Der Anwendungsbereich der AwSV ist ausgesprochen groß: Die AwSV betrifft sämtliche Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Es geht um Schutz- und Sicherheitskonzepte, um die Dichtigkeit solcher Anlagen, die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe im Falle einer Betriebsstörung sowie Kontrollen und Überwachung.
Der Betreiber einer AwSV-Anlage muss selbst eine Einstufung der Stoffe und Gemische in Wassergefährdungsklassen vornehmen. Hieran knüpfen sich dann entsprechende rechtliche Pflichten an.