Umwelt- und Klimapartnerschaft
Was soll mit der Umwelt- und Klimapartnerschaft erreicht werden?
Ziel der Umweltpartnerschaft ist der Aufbau einer freiwilligen und vertrauensvollen Partnerschaft zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der natürlichen Ressourcen. In einem vertrauensvollen Dialog sollen für wichtige Fragen bei der Ausgestaltung der Umweltpolitik gemeinsame Lösungen gefunden werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen, die über ein bestätigtes Umweltmanagementsystem verfügen, Verwaltungsvollzugserleichterungen durch die Umweltbehörden gewährt werden. Die Umweltpartnerschaft soll allen Beteiligten Möglichkeiten eröffnen, im Dialog und auf kurzem Weg mit Vertretern der Landesregierung ins Gespräch zu kommen, um die Positionen zu aktuellen rechtlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft am Standort Brandenburg auszutauschen.
Die vor dem Hintergrund des Klimawandels geänderten politischen Rahmenbedingungen erforderten eine breitere Aufstellung unter Berücksichtigung der aktuellen klimapolitischen Themen, so dass die Umweltpartnerschaft um die klimapolitischen Themen erweitert und bis 2024 fortgeschrieben wurde. Auch im neuen Namen „Umwelt- und Klimapartnerschaft Brandenburg“ kommt dieses zum Ausdruck. Umwelt- und Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Themen lassen sich nicht allein durch gesetzliche und steuerliche Auflagen durchsetzen, sondern braucht die aktive Mitwirkung aller Beteiligten - gerade auch der Wirtschaft. Darum setzt die Umwelt- und Klimapartnerschaft Brandenburg auf die Eigenverantwortung der Unternehmen für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die Umwelt- und Klimapartnerschaft versteht sich zudem als Mittel des engen Dialogs zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Eine Ständige Arbeitsgruppe koordiniert den regelmäßigen Informationsaustausch zu allen wirtschaftsrelevanten Gesetzgebungsverfahren. Auf diese Weise kann die Umweltverwaltung bei der Formulierung und Anwendung von Gesetzen die Interessen der brandenburgischen Wirtschaft berücksichtigen. Im Rahmen der Umwelt- und Klimapartnerschaft sollen Initiativen und Prozesse entwickelt werden, die dazu beitragen können, echte Nachhaltigkeit und Klimaneutralität bis spätestens 2045 in Brandenburg zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz: hier.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Unternehmen und wirtschaftsnahe Institutionen, die Umwelt- oder Energiemanagementsysteme nach EMAS, DIN ISO 14001, DIN ISO 50001, des Brandenburger Umweltsiegels oder anderer anerkannter Umwelt- oder Energiemanagementsysteme eingerichtet haben. Weiterhin sind zur Teilnahme berechtigt Hersteller innovativer Umwelttechnik oder -technologien sowie Anbieter entsprechender Dienstleistungen.