Umweltverträglichkeitsprüfung UVP-Richtlinie

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist unselbständiger Bestandteil von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren. Sie dient der Umweltvorsorge und der Verbesserung der Umweltbedingungen.
Im Rahmen einer UVP werden die Auswirkungen eines Projektes auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die jeweiligen Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. Dies ergibt sich aus § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). In der Anlage 1 des UVPG sind alle nach deutschem Recht UVP-pflichtigen Vorhaben aufgelistet.