EURO-7-Emissionsnormen
EU-Kommission stellt Vorschlag für neue EURO-7-Emissionsnormen vor
Am 10.11.2022 hat die Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag für erweiterte Emissionsnormen (Euro 7) im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels des europäischen Green Deals vorgestellt. Diese sollen zukünftig für alle neu zugelassenen Fahrzeuge, unabhängig der Antriebstechnologie, demnach auch für Elektrofahrzeuge, gelten. Dabei gehen die neuen Normen über die Regulierung von Abgasemissionen hinaus und erheben zusätzliche Grenzwerte für Partikelemissionen durch Bremsen- und Reifenabrieb.
Der Vorschlag würde die bisher geltenden Emissionsvorschriften für Pkw und Kleintransporter (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI) ersetzen. Hierbei würden die Grenzwerte für Lastkraftwagen und Busse im Vergleich deutlich verschärft. Während der bereits bestehende niedrigste Grenzwert für beispielsweise Stickoxid von 60 mg/km für Benziner-Pkw und -Kleintransporter zukünftig unabhängig von dem verwendeten Kraftstoff gilt. Das ergibt ein Minus von 25 Prozent für Dieselmotoren, die bisher 80 mg/km ausstoßen dürfen. Zu den bereits jetzt reglementierten Schadstoffen gehören: Stickstoffoxide, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Methan, Rußpartikel sowie Ammoniak für Lastkraftwagen und Busse. Nach dem Vorschlag der Kommission würde Formaldehyd sowie Distickstoffoxid für diese Gruppe ergänzt und die Ammoniakgrenzwerte auch auf Pkw und Kleintransporter eingeführt. Außerdem werden erstmals Grenzwerte für Partikelemissionen durch Bremsen und Vorschriften für Mikroplastikabrieb von Reifen festgelegt.
Ebenfalls soll künftig sichergestellt, dass die Grenzwerte länger als bisher auch während des Betriebs der Fahrzeuge eingehalten werden. Die Laufzeit für die Einhaltung der Vorschriften für Pkw und Kleintransporter wird auf das Erreichen von 200.000 Kilometern oder einem Alter von 10 Jahren verdoppelt. Ähnlich auch für Busse und Lastkraftwagen. Dies wird künftig durch Onboard-Diagnose-Geräte, die bei allen Neufahrzeugen Pflicht werden, digital übermittelt und kontrolliert. Für Elektrofahrzeuge werden höhere Zielvorgaben für die Leistungsfähigkeit von Batterien festgelegt. Bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern oder einem Alter von fünf Jahren müssen 80 Prozent und bei 160.000 Kilometern oder einem Alter von acht Jahren mindestens 70 Prozent der Ladeleistung gewährleistet werden.
Der Vorschlag der Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Erfolgt eine zeitnahe Zustimmung, tritt die Verordnung am 1. Juli 2025 für neue leichte Nutzfahrzeuge (Pkw und Transporter) und am 1. Juli 2027 für neue schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) in Kraft.