Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, damit sie ihre Tätigkeit ausführen dürfen.
Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung (vo (EG) 842/2006) beruht. Konkret betroffen ist der Umgang mit den in Anhang I dieser europäischen Verordnung aufgelisteten Gasen Schwefelhexafluorid (SF6) sowie bestimmten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) und perfluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW). Seit dem 4. Juli 2010 gilt dies auch für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
In der Broschüre „Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – Neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen“ sind wichtige Hinweise zu den Zertifizierungen von Personen und Unternehmen, Arten der Sachkundebescheinigungen und Berufsgruppen beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen zusammengefasst.
Das Umweltbundesamt (UBA) informiert auf ihren Internetseiten umfangreich zu den Verpflichtungen. Dort finden Sie ebenso eine Liste mit den häufig gestellten Fragen zur F-Gase-Verordnung und zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung.

Betriebszertifizierung nach ChemKlimaschutzV

Die Zertifizierung von Betrieben, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen, erfolgt in Brandenburg durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit LAVG
Abteilung Verbraucherschutz – Dezernat V5
Horstweg 57
14478 Potsdam
Tel.: +49 (0) 331 8683-576
E-Mail: v5.lavg@lavg.brandenburg