Verpackungsentsorgung in Europa

Die Verpackungsentsorgung in Europa ist sehr heterogen. Grundlage für die nationalen Regelungen in den einzelnen Ländern der europäischen Union ist die europäische Verpackungsrichtlinie. In Deutschland wurde diese zunächst als deutsche Verpackungsverordnung umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das deutsche Verpackungsgesetz.
Unternehmen, welche Produkte ins europäische Ausland exportieren und dort Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die jeweiligen Regelungen des Exportlandes kennen. Aufgrund der höchst unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen und der Sprachbarriere kann das zu zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis führen. Vor allem kleinere Onlinehändler stoßen dabei auf ihre Grenzen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen, die wir in unregelmäßigen Abständen aktualisieren:

Hinweise zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich

(Das Merkblatt (Stand 02/2022) erhalten Sie auf Nachfrage)
Eine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen und Produkten mit dem Triman-Logo besteht in Frankreich bereits seit 2015. Nun wurde diese ausgeweitet. Zudem besteht nun eine Verpflichtung Informationen zur Mülltrennung anzubringen. Weiter gibt es Änderungen bezüglich des Symbols des "Grünen Punkts".
Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung von Verpackungen und Produkten in Frankreich, welche sich aus der Verordnung Nr. 2022-748 vom 29. April 2022 ergeben, stellt die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer zur Verfügung. Den Artikel dazu finden Sie hier: AHK Frankreich.

Neue Verpackungsverordnung in Schweden seit Januar 2023

Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson via Versandhandel / E-Commerce in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, an sowohl das laufende Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation abzuwickeln und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister in Schweden zu übernehmen. Ferner unterstützt die AHK bei der Registrierung bei der Umweltbehörde.

Verpackungsgesetze in ausgewählten Ländern

Unter “Weitere Informationen” auf der rechten Seite finden Sie nähere Informationen zu Regelungen einzelner Ländern. Im Rahmen einer Veranstaltung der DIHK wurden die Präsentationen durch die einzelnen Auslandshandelskammern (AHK) zur Verfügung gestellt. Die Präsentationen beinhalten auch Ansprechpartner in den einzelnen AHKs für weitere Fragen.