Entsorgungsfachbetrieb


Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb

Laut § 56 Kreislaufwirtschftsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__56.html)
„Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der
  1. gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und
  2. in Bezug auf eine oder mehrere der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.“
Das heißt, ein Entsorgungsfachbetriebsunternehmer muss seine Tätigkeit durch eine unabhängige Prüforganisation zertifizieren lassen, um die Einhaltung bestimmter Mindeststandards zu gewährleisten. Im Rahmen der Zertifizierung erfolgt eine Betriebsprüfung auf Einhaltung der Anforderungen an Organisation und Betrieb sowie Einhaltung der einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzregelungen. Der Betrieb hat dadurch bestimmte Privilegien in der Dokumentation seiner Abfallwirtschaftlichen Tätigkeit erworben und die Möglichkeit sich bei bestimmten öffentlichen Ausschreibungen für einen Auftrag zu bewerben. Zur Erlangung des Zertifikats und Erfüllung der Anforderungen laut §56 KrWG ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ zu erhalten. Lehrgänge zur Zertifizierung gibt es von verschiedenen Anbietern (siehe unten) sowohl in Präsenz als auch als Onlineveranstaltung.
Das Zertifikat wird auf Basis der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/efbv_2017/BJNR277010016.html) vergeben. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wird durch Sachverständige vorgenommen, die im Auftrag von Technischen Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften tätig sind. Die Anforderungen, Prüfumfänge und zu erbringende Nachweise beruhen auf §§ 3 bis 10 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und auf der Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (Link: https://www.laga-online.de/documents/m36_310118_2_3_4_1521795628.pdf).
Laut § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html) bedürfen „Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle einer Erlaubnis:
„Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn
1. keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
2. der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.“
In Brandenburg informiert das Landesamt für Umwelt auf seinen Internetseiten zum Thema Entsorgungsfachbetriebe (https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/abfall/abfallentsorgung/entsorgungsfachbetriebe/). Bei Fragen ist die Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Referat T16 verantwortlich (siehe Webseite LfU). Das Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bietet eine Übersicht über verschiedene Themen. Die direkten Kontakte zu den zuständigen Abteilungen finden sich auf den verlinkten Internetseiten.
Eine Übersicht über das Kreislaufwirtschaftsgesetz findet sich zudem auf den Internetseiten der IHK Cottbus (https://www.cottbus.ihk.de/kreislaufwirtschaftsgesetz.html). Auch gibt es dort eine Übersicht zum Thema „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA M34)“ (https://www.cottbus.ihk.de/vollzugshinweise-zur-gewabfv-laga-m34.html) und die Gewerbeabfallverordnung (https://www.cottbus.ihk.de/gewerbeabfallverordnung.html)

Auswahl an Schulungen und Fortbildungen (Stand 22.07.2024)

Ein kurze Zusammenfassung an möglichen Fortbildungen und Schulungen zur Fach- und Sachkunde finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass fortlaufend neue Veranstaltungstermine bei den Anbietern eingestellt werden.

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