Entsorgungsfachbetrieb
Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb
Laut § 56 Kreislaufwirtschftsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__56.html)
„Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der
- gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und
- in Bezug auf eine oder mehrere der in Nummer 1 genannten Tätigkeiten durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.“
Das heißt, ein Entsorgungsfachbetriebsunternehmer muss seine Tätigkeit durch eine unabhängige Prüforganisation zertifizieren lassen, um die Einhaltung bestimmter Mindeststandards zu gewährleisten. Im Rahmen der Zertifizierung erfolgt eine Betriebsprüfung auf Einhaltung der Anforderungen an Organisation und Betrieb sowie Einhaltung der einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzregelungen. Der Betrieb hat dadurch bestimmte Privilegien in der Dokumentation seiner Abfallwirtschaftlichen Tätigkeit erworben und die Möglichkeit sich bei bestimmten öffentlichen Ausschreibungen für einen Auftrag zu bewerben. Zur Erlangung des Zertifikats und Erfüllung der Anforderungen laut §56 KrWG ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ zu erhalten. Lehrgänge zur Zertifizierung gibt es von verschiedenen Anbietern (siehe unten) sowohl in Präsenz als auch als Onlineveranstaltung.
Das Zertifikat wird auf Basis der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/efbv_2017/BJNR277010016.html) vergeben. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wird durch Sachverständige vorgenommen, die im Auftrag von Technischen Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften tätig sind. Die Anforderungen, Prüfumfänge und zu erbringende Nachweise beruhen auf §§ 3 bis 10 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und auf der Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (Link: https://www.laga-online.de/documents/m36_310118_2_3_4_1521795628.pdf).
Laut § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__54.html) bedürfen „Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle einer Erlaubnis:
„Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn1. keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie2. der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.“
In Brandenburg informiert das Landesamt für Umwelt auf seinen Internetseiten zum Thema Entsorgungsfachbetriebe (https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/abfall/abfallentsorgung/entsorgungsfachbetriebe/). Bei Fragen ist die Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Referat T16 verantwortlich (siehe Webseite LfU). Das Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bietet eine Übersicht über verschiedene Themen. Die direkten Kontakte zu den zuständigen Abteilungen finden sich auf den verlinkten Internetseiten.
- die für Entsorgungsfachbetriebe relevanten Rechtsgrundlagen (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/rechtsvorschriften/abfall/)
- Hintergründe für Entsorgungsfachbetriebe (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/abfall/entsorgungsbranche/entsorgungsfachbetrieb/)
- Entsorgung mineralischer Abfälle (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/abfall/abfaelle-aus-gewerbe/entsorgung-mineralischer-abfaelle/)
- Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/veroeffentlichungen/detail/~13-01-2015-leitfaden-rueckbau-von-gebaeuden)
- Übersicht der zuständigen Behörden (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/abfall/zustaendigkeiten-und-behoerden/)
Eine Übersicht über das Kreislaufwirtschaftsgesetz findet sich zudem auf den Internetseiten der IHK Cottbus (https://www.cottbus.ihk.de/kreislaufwirtschaftsgesetz.html). Auch gibt es dort eine Übersicht zum Thema „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA M34)“ (https://www.cottbus.ihk.de/vollzugshinweise-zur-gewabfv-laga-m34.html) und die Gewerbeabfallverordnung (https://www.cottbus.ihk.de/gewerbeabfallverordnung.html)
Auswahl an Schulungen und Fortbildungen (Stand 22.07.2024)
Ein kurze Zusammenfassung an möglichen Fortbildungen und Schulungen zur Fach- und Sachkunde finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass fortlaufend neue Veranstaltungstermine bei den Anbietern eingestellt werden.
- Informationen rund um das Thema Zertifizierung (www.zert-bau.de): https://www.zert-bau.de/zertifizierungen/entsorgungsfachbetrieb-nach-56-krwg/
- Ein großes Angebot an Fortbildungen findet sich beim bvse: https://www.bvse.de/sachverstand-bvse-recycling/bildungszentrum/seminaruebersicht.html
- TÜV Rheinland:
- GUTcert: https://www.gut-cert.de/de/leistungen/kreislaufwirtschaft/efbv-entsorgungsfachbetriebe
- IWA: https://www.iwaonline.de/grundlehrgang-efbv.html
- PÜG (auf Anfrage): https://www.pueg.de/leistungen/efbv
Weitere Gesetze und Vorschriften
- Merkblätter und Leitfäden der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH: https://www.sbb-mbh.de/de/publikationen/merkblaetter-und-leitfaeden/
- Merkblatt Potsdam-Mittelmark zur Entsorgung von Asbest: https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/Redakteure/PDF/Formulare_Fachbereiche/FB_Umwelt_Landwirtschaft_Verbraucherschutz/Wasserwirtschaft_Abfallwirtschaft_Bodenschutz/UAWB_Information_Entsorgung_von_Asbest.pdf
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/BJNR229810006.html
- LAGA M36 „Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“: https://www.laga-online.de/documents/m36_310118_2_3_4_1521795628.pdf
- LAGA M23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“: https://www.laga-online.de/documents/m23-ueberarbeitung-konsolidiert-2022-11-29-v3-endfassung-redakt-bereinigt-4_2_1690372365.pdf
- „Asbest und durch Asbest geprägte Abfälle sind gemäß der AVV in der Regel als gefährliche Abfälle eingestuft und den diesbezüglichen Abfallschlüsseln zuzuordnen. Bei einer Entsorgung sind unter anderem die Bestimmungen der Nachweisverordnung (NachweisV) und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zu beachten.“
- „Für Betriebe, die Asbest sammeln oder befördern, ist grundsätzlich die Teilnahme des Inhabers, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen an einem anerkannten Lehrgang nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der AbfAEV in Verbindung mit während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbenen Kenntnissen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AbfAEV erforderlich.“
- LAGA M34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“: https://www.laga-online.de/documents/m34_vollzugshinweise_gewabfv_endfassung_11022019_inh-red_aenderung_1554388381.pdf
Weitere Links
- Entsorgungsfachbetrieb: https://www.goes-sh.de/sites/default/files/inline-files/infoentsorger.pdf
- Entsorgung (Umweltbundesamt): https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung
- Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (Umweltbundesamt): https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle/asbesthaltige-abfaelle
- Der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb (IHK Köln): https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/umwelt-und-energie/umwelt/artikel-der-weg-zum-entsorgungsfachbetrieb-5761910
- Neue Pflichten für Entsorgungsfachbetriebe und Abfallbeauftragte (IHK Schleswig-Holstein): https://www.ihk.de/schleswig-holstein/innovation/umwelt/abfallberatung/entsorgungsfachbetriebeverordnung-abfallbeauftragtenverordnung-3635086
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/Downloads/Merkblatt_Abbruchabfaelle_pdf.pdf
- Entsorgungsfachbetriebe- und Abfallbeauftragtenverordnung (IHK Erfurt): https://www.ihk.de/erfurt/service/energie-und-umwelt/umwelt/kreislaufwirtschaft/neu-entsorgungsfachbetriebe-und-abfallbeauftragtenverordnung-3585874
- Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (Bundes Umweltministerium): https://www.bmuv.de/faq/wie-sind-asbesthaltige-abfaelle-ordnungsgemaess-und-schadlos-zu-entsorgen
- Asbest Entsorgung: https://www.sanier.de/entsorgung/asbest-entsorgen