Förderprogramme im Energiebereich

Förderprogramme für Investitionen in Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen erfreuen sich großer Beliebtheit und erleichtern Unternehmen oftmals die Entscheidung für derartige Investitionen. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu derzeit verfügbaren Förderprogrammen aus diesem Bereich. Aufgrund der hohen Dynamik bei Förderprogrammen und der Abhängigkeit in der Verfügbarkeit von Finanzmitteln beim Fördermittelgeber kann die Vollständigkeit und Aktualität in diesem Artikel trotz großer Sorgfalt nicht immer gewährleistet werden.

Förderprogramme des Landes Brandenburg

Über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind derzeit drei Förderprogramme mit Energiebezug verfügbar. Die Förderrichtlinien für alle drei Förderprogramme laufen noch bis zum 30. Juni 2027. Die ausführliche Beschreibung zu den einzelnen Förderrichtlinien erhalten Sie direkt auf den Internetseiten der ILB, welche zu jedem Förderprogramm verlinkt sind.
  • Energieeffizienz Brandenburg: Gefördert wird die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, um den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen zu reduzieren. Zuwendungsfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Zuschuss beträgt max. 27,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zur Beantragung einer Förderung ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247 vorab durchzuführen, aus dem die förderfähige Maßnahme hervor geht. Wenn ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorhanden ist, muss kein Audit durchgeführt werden.
  • Erneuerbare Energien Brandenburg: Gefördert wird die Errichtung von Anlagen der erneuerbaren Energie im Land Brandenburg. Im Speziellen sind Floating-PV-Anlagen, Agri-PV-Anlagen, Tiefengeothermieanlagen sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen förderfähig. Einen Zuschuss in maximaler Höher von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße beantragen.
  • Wasserstoff-Speicher Brandenburg: Gefördert werden die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie. Eine Zuwendung können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße erhalten. Die Höhe der Zuwendung ist nach AGVO abhängig vom Fördertatbestand in der Förderrichtline. Details dazu erhalten Sie direkt auf der Informationsseite der ILB.
Die Förderberater der ILB stehen Ihnen für Fragen zu den einzelnen Programmen der ILB zur Verfügung. Einen Überblick zu den Ansprechpartnern für Ihre Region erhalten Sie hier.

Förderprogramme des Bundes

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Die Förderthemen werden in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt. Gefördert werden Vorhaben zur
  1. Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und
  2. Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2).

Energieberatung

Qualifizierte Energieberater sind in der “Energie-Effizienz-Experten-Liste” der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt. Sie führen nicht nur eine Energieberatung durch, sondern können auch bei weiteren hier aufgeführten Förderprogrammen unterstützen oder sind je nach Förderprogramm sogar zwingend in die Antragstellung einzubinden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude: In diesem Förderprogramm werden die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Energieeinsparung und energiebezogene Einzelmaßnahmen (z.B. Austausch der Fenster, Dämmung, Anlagentechnik) mit Fördermitteln unterstützt.
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (sogenannte Heizungsförderung): Das Förderprogramm zur Erneuerung der Heizungsanlage in bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden wird durch die KfW betreut. Es stehen jeweils eine Zuschuss- und eine Kreditvariante der Förderung für Unternehmen zur Verfügung.

Kälte- und Klimaanlagen für gewerbliche Nutzer

  • Kälte- und Klimaanlagen: Es wird der Einsatz von Technologien bei der Kältenutzung für gewerbliche stationäre Anwendungen gefördert, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase führen.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: Über vier Module wird in diesem Programm der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen von erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Dies kann von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien über die Investitionsförderung für Neubau und Bestandsnetze bis hin zu einer Betriebskostenförderung reichen.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Dieses umfangreiche Förderprogramm ist in sechs Module unterteilt.
  • Modul 1 Querschnittstechnologien (Ersatzinvestitionen in hocheffiziente Motoren, Pumpen etc., Wärmedämmmaßnahmen und Anlagen zur Erschließung von Abwärmepotenzialen an Bestandsanlagen)
  • Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Förderung der Investition in Anlagen, welche Wärme aus erneuerbaren Energien für Produktion oder Dienstleistungen bereitstellen)
  • Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software (Förderung von Hard- und Software im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems)
  • Modul 4 Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (verfügbar als Basisförderung für KMU für Ersatzinvestitionen zur Verringerung des Endenergieverbrauchs oder als technologieoffene Premiumförderung anhand eines Einsparkonzeptes)
  • Modul 5 Transformationskonzepte (Förderung der Erstellung eines Transformationskonzeptes, u. a. mit einer CO2-Bilanz, für Planung und Umsetzung der eigenen Treibhausgasneutralität)
  • Modul 6 Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Förderung zum Austausch von mit Erdöl, Kohle oder Erdgas betriebenen Produktionsanlagen gegen elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen inkl. Umrüstung der Bestandsanlagen)

Elektromobilität

  • E-Lastenfahrräder: Im Rahmen dieses Programms wird die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit einem Zuschuss von maximal 3.500 EUR gefördert.
Weitere Förderprogramme zur E-Mobilität finden Sie unter diesem Link.

Landwirtschaft und Gartenbau

  • Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Im Rahmen der Richtlinie ist eine Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) möglich, die landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen. Neben einer Energieberatung zur Erschließung von Einsparpotenzialen sind auch Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sowie Wissenstransfer und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Zusammenhang mit der Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen Unternehmen förderfähig. Die Durchführung des Förderprogramms obliegt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).