Unternehmertum und Innovation fördern

Nachfolge erfolgreich gestalten

Die Geschäftsführung in rund 55.800 Brandenburger IHK-Mitgliedsunternehmen mit rund 211.400 Beschäftigten ist älter als 55 Jahre. Mit der Unternehmensnachfolgerichtlinie hat das Land einen Baustein für die thematische Erstansprache gelegt, jedoch reicht die inhaltliche Ausgestaltung für die eff ektive Bewältigung der komplexen Herausforderungen nicht aus. Drei von fünf Senior-Unternehmerinnen und -unternehmern müssen ihre Nachfolge durch einen externen Verkauf realisieren. Zugleich fehlen Nachfolgerinnen und Nachfolger. Der demografi sche Wandel verschärft den Nachfolgedruck in den kommenden Jahren und zugleich wirken sich die Entwicklungen der letzten drei Jahre auch auf die Nachfolgelandschaft aus. Es wird dringend eine weiterführende geförderte Prozessbegleitung benötigt, die vor allem die Vorbereitung von Inhabern und Unternehmen umfasst und damit die Übergabefähigkeit verbessert. Die im aktuellen Koalitionsvertrag fixierte, landesweite Matching-Plattform ist umzusetzen, um die Kontaktanbahnung eff ektiv zu fördern und intensiv zu begleiten. Eine landesweite Imagekampagne soll öff entlichkeitswirksam die Übernahmegründung als eine hochattraktive Gründungsform bewerben. An Schulen und Hochschulen sind das Wirtschaftswissen und die zeitige Sensibilisierung für Unternehmertum, Gründung und Nachfolge in Brandenburg zu stärken.

Gründungs-/Start-up-Ökosystem entwickeln

Gründen und Nachfolge müssen zentrale Anliegen der Politik sein und deswegen sind Maßnahmen aus der vorherigen Legislatur zu verstetigen. Mit „Gründen in Brandenburg – durchstarten“ hat das Land eine Initiative gestartet, die bisher kaum bekannt wurde und daher zwingend eine überregionale PR-Kampagne braucht. Bei innovativen Gründungen ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Berlin unabdingbar. Unabhängig davon darf sich die Brandenburger Gründungsförderung nicht allein auf innovative Unternehmen fokussieren, sondern muss auch Gründungen zur Daseinsvorsorge berücksichtigen, da sie für regionale Strukturen von besonderer Bedeutung sind. Startups werden in der aktuellen Gründungs- und Nachfolgestrategie des Landes nur einmal im Zusammenhang mit einer Bundesförderung erwähnt. Daher muss das Land aufgrund der dynamischen Entwicklung und Potenziale strategische Ziele formulieren und passende Unterstützung bereitstellen. Mit Hochschulen, Kammern und Wirtschaftsförderungen sind Start-up-Hotspots bedarfsgerecht und gezielt so zu gestalten, dass innovative Unternehmen ideale Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden und bleiben. Schwerpunkte sollten in den Bereichen Venture-Capital-Geber, Internationalisierung, Attraktivität für Arbeitnehmer und Marketing der Region liegen.

Effiziente und praktikable Förderung gewährleisten

Brandenburgs Förderangebot ist breit gefächert, die Beantragung jedoch zu bürokratisch. Lang andauernde Auszahlungen brachten Unternehmen wie Start-ups bereits in existenzielle Nöte, wohingegen nur wenige Digitalisierungswillige bestehende Landesförderinstrumente wie den „Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) digital“ in Anspruch nehmen. Die Förderkulisse des Landes ist an vielen Stellen nicht gut genug auf die Bedarfe der Unternehmen abgestimmt. Um die Transformation konkret anzugehen, neue Geschäftsideen zu entwickeln und Innovationen zügig an den Markt zu bekommen, sind passgenaue und praxistaugliche Unterstützungsprogramme gerade für die in der Region dominierenden kleineren Betriebe notwendig. Zuschuss- und Darlehensprogramme für Digitalisierungsvorhaben sind handhabbar(er) zu gestalten. Die ILB muss zur neuen Förderperiode eine moderne und eff ektive IT zur Verfügung stellen und für deren Umsetzung umgehend mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Beantragung und Nachweisführung benötigt vereinfachte Verfahren und durchdigitalisierte Antragswege. Nicht abgerufene Fördermittel sind zur Aufstockung von bestehenden und nachgefragten Förderrichtlinien und nicht zur Haushaltssanierung zu nutzen. Eine Partnerbeteiligung muss in allen Programmen digital geschehen. Zur weiteren Förderung innovativer Unternehmen bedarf es haftungsfreigestellter Förderprogramme. Brandenburg muss sich angesichts der Arbeitsmarktsituation dafür einsetzen, dass die Fachkräftesicherung und -bindung statt der Schaff ung neuer Arbeitsplätze Grundlage der Investitionsförderung ist. EU-Vorgaben für die Fördermittelvergabe sind durch das Land bestenfalls zu präzisieren, aber nicht zu verschärfen.