Inklusionsberatung
Unabhängig von der Erkrankungsursache sind Menschen mit Einschränkungen wichtige Fachkräfte. Ihr Anteil an der arbeitsfähigen Gesellschaft ist nicht unerheblich. Diese Personen besitzen Potenzial für die Unternehmen, da sie vielfach mit einem anderen Blick auf die Arbeitswelt schauen.
Ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen sind Unternehmen „ausgleichabgabeverpflichtet“, wenn sie keine Mitarbeiter mit Schwerbehinderung beschäftigen. Diese nötige Abgabe wird sich ab 1.1.2024 mit der Ergänzung einer vierten Stufe verdoppeln. Zum Tragen kommt die Zahlung für Betriebe dann ab 2025, da sie rückwirkend erfolgt.
Inklusion am Arbeitsplatz
Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz von Trägern, die durch das Integrationsamt beauftragt werden, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) tätig zu werden.
Das Angebot der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), auch „Inklusionslotsen“ genannt, fußt auf dem Bundesteilhabestärkungsgesetz. Mit diesem soll die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erleichtert werden.
„Wer an eine Schwerbehinderung daran denkt, hat vielleicht als Erstes einen Rollstuhl im Kopf. Doch auch die Konsequenzen eines Schlaganfalls, einer Krebserkrankung, Unfälle der Augen oder Ohren und psychische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen“, sagt Knut Tschernay, Fachberater bei der EAA. „All das kann Mitarbeiter treffen, die bereits viele Jahre erfolgreich im Unternehmen tätig und vorher gesund waren. Um diese Arbeitskräfte weiterhin zu halten, können entsprechende Leistungen beantragt und der Arbeitsplatz kann an die Anforderungen angepasst werden. Weiterbildungen fallen hier ebenfalls rein. Um Mitarbeiter in der Anstellung zu halten, wird unglaublich viel gefördert.“
Wichtige Fachkräfte nicht außer Acht lassen
Unabhängig von der Erkrankungsursache sind Menschen mit Einschränkungen wichtige Fachkräfte. Ihr Anteil an der arbeitsfähigen Gesellschaft ist nicht unerheblich. Diese Personen besitzen Potenzial für die Unternehmen, da sie vielfach mit einem anderen Blick auf die Arbeitswelt schauen.
Statt Ausgleichsabgabe Menschen mit Behinderung einstellen
Ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen sind Unternehmen „ausgleichabgabeverpflichtet“, wenn sie keine Mitarbeiter mit Schwerbehinderung beschäftigen. Diese nötige Abgabe wird sich ab 1.1.2024 mit der Ergänzung einer vierten Stufe verdoppeln. Zum Tragen kommt die Zahlung für Betriebe dann ab 2025, da sie rückwirkend erfolgt.
Entscheidet sich ein Unternehmen für die Anstellung von Menschen mit Behinderung, stehen die Fachberater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beratend zur Seite. Im Dschungel der Leistungsträger und Förderungen durchzusehen, ist nicht einfach. So können bei einer Beantragung das Integrationsamt, die Rentenkasse oder zum Beispiel die Unfallkasse infrage kommen.
„Hier übernehmen wir die Lotsenfunktion. Der Unternehmer muss sich nicht damit auseinandersetzen, wer zuständig ist. Auch die Beantragung und Begleitung des gesamten Prozesses übernehmen wir. Dabei stehen wir für den Arbeitgeber und seinen Angestellten als einzelner, direkter Ansprechpartner zur Verfügung“, sagt Marion Luschke, ebenfalls Fachberaterin der EAA.
Chancen erkennen, Zweifel loswerden
Bei den Maßnahmen geht es insgesamt nicht darum, den Menschen mit seiner Behinderung zu verändern, sondern darum, das Umfeld zu verbessern – so, dass er seine Möglichkeiten im Arbeitsprozess entfalten kann.
„Nehmen wir beispielsweise Autisten. Sie verfügen oft über Inselbegabungen, nicht selten im IT-Bereich. Da sie jedoch soziale Schwierigkeiten haben, kann eine gute Integration ins Arbeitsleben bedeuten, ihnen ein Einzelbüro zu geben. Oder die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, dass diese Personen auf gemeinsame Mittagessen eher verzichten. Es geht eben auch darum, alle Mitarbeiter mitzunehmen. Warum bei einem Gehörgeschädigten den Kollegen nicht einen Grundkurs für Gebärden anbieten? Wir geben Anstöße und gemeinsam entwickeln wir Lösungen“, erläutert Sabine Haarbach.
Inklusion und Diversität können Arbeitgeber attraktiv machen. Die Entscheidung für Menschen mit Einschränkungen ist auch eine Entscheidung für Inklusion und Diversität. Das kann für Menschen ohne Erkrankung von Bedeutung sein. Neben der Suche nach umweltbewussten und nachhaltigen Betrieben schauen Arbeitssuchende immer häufiger auch auf Unternehmen, die divers sind und Vielfältigkeit leben.
Die Aufgaben der Fachberater der EAA sind:
- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgebern als trägerunabhängige Fachberater bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgeber über die vielseitige Förderlandschaft zu informieren und beim Stellen von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
- Für Arbeitgeber sind die EAA dauerhafte Ansprechstellen. Sie stehen von der Antragstellung über die Einstellung bis hin zur Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite.
Für die Mitgliedsbetriebe der IHK Cottbus ist Frau Marion Luschke die Ansprechpartnerin. Sie ist zuständig für die Stadt Cottbus, die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.
Ihre Kontaktdaten:
IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Frau Marion Luschke
Querstraße 48, 03044 Cottbus
Mobil: 0170 764 91 83
Mail: eaa@lasv.brandenburg.de oder luschke@ihk-projekt.de
IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
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