Aus- und Weiterbildung
Initiative "Zukunftsstarter" und Bildungsgutschein
Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte über 25 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Weiterführende Informationen:
Initiative "Zukunftsstarter"
Initiative "Zukunftsstarter"
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen für Menschen ohne Beschäftigung, aber auch für Beschäftigte, denen die Kündigung droht oder deren Vertrag ausläuft. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer, darunter auch Umschulungen. Die Agentur für Arbeit übernimmt alle unmittelbar durch die Weiterbildung entstehenden Kosten, zum Beispiel Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird dieser auch während der Weiterbildung gewährt.
Die Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Wiedereingliederung muss durch die zuständige Agentur für Arbeit festgestellt werden.
Weiterführende Links:
Info: Bildungsgutschein
Info: Bildungsgutschein