Aus- und Weiterbildung

Aufstiegs-BAföG

Unsere Art zu leben und zu arbeiten verändert sich gerade rasant. Die Digitalisierung hält mit einem bisher nicht gekannten Tempo Einzug in unseren Arbeitsalltag. In gleichem Maße verändern sich die beruflichen Anforderungen. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, sich fortzubilden und weiterzuentwickeln. Seit Jahren werden Menschen durch das Aufstiegs-BAföG in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt. Fachkräfte, die sich in der Höheren Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchten, erhalten durch das „Aufstiegs-BAföG“ finanzielle Unterstützung. Als Pendant zum Studierenden-BAföG beinhaltet dieses Förderinstrument Beiträge – teils als Zuschuss, teils als Darlehen – zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.
Seit dem 1. August 2020 wurde diese Fördermöglichkeit nochmals verbessert. Jetzt gibt es mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
  • Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. diese muss nicht - wie bisher - zurückgezahlt werden.
  • Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
  • Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
  • Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
  • Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende
Die Beratung und Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ausbildungsförderung.
Weiterführende Informationen: