Aus- und Weiterbildung
Geprüfte(r) Betriebswirt*in
Ziel der Prüfung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Master Professional in Business Management" wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der dritten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Prüfungstermine
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Betriebswirt" bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung
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30.12.
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Herbstprüfung
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30.06.
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2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung
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30.12.
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Herbstprüfung
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30.06.
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Zulassungsvoraussetzungen
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt bzw. Fachkaufmann und eine anschließende wenigstens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännische Fachschule und eine anschließende wenigstens zweijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die in Absatz 1 nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirtes IHK gemäß § 1 dienlich ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen sein, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, wenn in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielt wurden (Die schriftliche Prüfung war somit bestanden!). Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung auch eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für den geprüften Betriebswirt" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Thomas Schmalz unter der Telefonnummer 0355 365-1251 oder per E-Mail thomas.schmalz@cottbus.ihk.de gern zur Verfügung.
Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.