Aus- und Weiterbildung

Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" (GGVSEB) und durch das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die LKW-Fahrer.
Die Erst- und Auffrischungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der zuständigen IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung.
Das Merkblatt für Gefahrgutfahrer kann im Downloadbereich als Dokument heruntergeladen werden. Es enthält Informationen zu den Aufgaben, zur Schulung und zur Prüfung der Gefahrgutfahrer.

Veranstalterliste für Schulungen der Gefahrgutfahrer – anerkannt zur Durchführung aufgeführter Kurse:

Nachstehende Abkürzungen werden verwendet:
  • BK = Basiskurs
  • AKT = Aufbaukurs Tank
  • AK 1 = Aufbaukurs Klasse 1
  • AK 7 = Aufbaukurs Klasse 7
  • AF = Auffrischungsschulung

Akademie für Transport & Verkehr

Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus
Andreas Schöbel
Tel.: 0355 48696533
Fax: 0355 48696535
E-Mail: info@atv-mobil.de
www.atv-mobil.de
zugelassen für: BK, AK T, AK 1, AK 7, AF, AF

TÜV Akademie GmbH

Ernst-Schneller-Straße 3, 01979 Lauchhammer
Jörg Rimke
Tel.: 03574 7819-0
Fax: 03574 7819-23
E-Mail: joerg.rimke@de.tuv.com
www.tuv.com
zugelassen für: BK, AK T, AF

Sie möchten sich oder Ihre Mitarbeiter als Gefahrgutfahrer ausbilden lassen?

Mehr zur Schulung und den Prüfungsterminen von Gefahrgutfahrern finden Sie im Artikel Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern