Aus- und Weiterbildung
Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die LKW-Fahrer.
Gefahrgutfahrer
Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" (GGVSEB) und durch das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die LKW-Fahrer.
Die Erst- und Auffrischungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der zuständigen IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung.
Das Merkblatt für Gefahrgutfahrer kann im Downloadbereich als Dokument heruntergeladen werden. Es enthält Informationen zu den Aufgaben, zur Schulung und zur Prüfung der Gefahrgutfahrer.
Veranstalterliste für Schulungen der Gefahrgutfahrer – anerkannt zur Durchführung aufgeführter Kurse:
Nachstehende Abkürzungen werden verwendet:
- BK = Basiskurs
- AKT = Aufbaukurs Tank
- AK 1 = Aufbaukurs Klasse 1
- AK 7 = Aufbaukurs Klasse 7
- AF = Auffrischungsschulung
Akademie für Transport & Verkehr
Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus
zugelassen für: BK, AK T, AK 1, AK 7, AF, AF
TÜV Akademie GmbH
Ernst-Schneller-Straße 3, 01979 Lauchhammer
zugelassen für: BK, AK T, AF