Aus- und Weiterbildung

ADR-Schulungsbescheinigung

Seit 01.04.2019 wurde die neue deutsche ADR-Card bundesweit eingeführt. Sie bietet mehr Sicherheitsmerkmale, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen.
So sind die neuen ADR-Cards u. a. mit einem NFC-Chip (Near Field Communication) ausgestattet, was die digitale Authentifizierung der neuen ADR-Card ermöglicht. Mit einem NFC-fähigen Endgerät (z.B. Smartphone) lässt sich dieser Chip auslesen. Damit kann jeder, ob Unternehmer, Kontrollbehörde oder Fahrer überprüfen, ob die ADR-Card in der IHK-Datenbank vorhanden und gültig ist.
Die bis zum 31.03.2019 ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigungen sind bis zum Ablauf der Geltungsdauer gültig.

Verlust der ADR-Bescheinigung

Bei Verlust oder Diebstahl der ADR-Schulungsbescheinigung kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Zuständig für die Ersatzausstellung ist die IHK, die die ADR-Bescheinigung ausgestellt hat. Bei Verlust oder Diebstahl erfolgt die Ersatzausfertigung nur in Kartenform mit Lichtbild. Hierfür ist ein persönlicher Besuch in der IHK zur Personalisierung des Lichtbildes und Ausfüllen des dazugehörigen Fotobogens zwingend erforderlich. Sie können das Lichtbild persönlich in der IHK Cottbus oder in einer der Geschäftsstellen der IHK in Schönefeld, Senftenberg oder Herzberg abgeben.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis, ein aktuelles Lichtbild in Passbildqualität gem. Passverordnung sowie den vollständig ausgefüllten Antrag mit. Die Ausstellung der ADR Card ist gemäß Gebührentarif der IHK Cottbus gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 30,00 €.

Umschreibung des ADR-Scheins

Auch die Umschreibung einer ADR-Schulungsbescheinigung der Bundeswehr oder der Bundespolizei in eine zivile Schulungsbescheinigung ist auf Antrag möglich.