Aus- und Weiterbildung
Anerkennung und Überwachung von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte
Die Industrie- und Handelskammer ist zuständig für die Anerkennung von Lehrgängen und die Überwachung von Schulungen für Gefahrgutbauftragte, die Veranstalter in Schulungsstätten im Kammerbezirk der IHK durchführen.
Die Anerkennung der Veranstalter erfolgt nach einem durch eine (bundeseinheitliche) Satzung festgelegten Verfahren. Die IHK legt dabei Mindestanforderungen u. a. zur Beschaffenheit der Lehrgangsräumlichkeiten fest. Die Checkliste dazu finden Sie nebenstehend.
Das Anerkennungsverfahren sorgt dafür, dass die Lehrgangsinhalte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte entsprechend der Entwicklung der Vorschriften weitergebildet werden. Dadurch werden Einheitlichkeit und ein qualitativ hohes Niveau der Schulungen zu Gunsten der Unternehmen sicher gestellt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungen wird von der Kammer überwacht.
Sie sind an einer Anerkennung interessiert?
Ein Vorabgespräch ist eine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren. Bitte kontaktieren Sie uns. Anschließend senden wir Ihnen den entsprechenden Antrag zu.
Prüfungstermine für Gefahrgutbeauftrage
Die Grundprüfung zum Gefahrgutbeauftragten erfolgt ausschließlich schriftlich nach absolviertem Grundlehrgang bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter.