Aus- und Weiterbildung
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666
Internet: www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de
Bezirksverwaltung Berlin
Regionalabteilung Prävention
Axel-Springer-Str. 52, 10969 Berlin
Tel.: 030 25997-0, Fax: 030 25997-299
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Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen- und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörden. Für den IHK-Bezirk Cottbus sind das die Straßenverkehrsämter der Landkreise bzw. der Stadt Cottbus.
- Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis sind
- Weitere Informationen über
- Prüfungstermine im Taxen- und Mietwagenverkehr 2024 / 2025
- Welche Voraussetzungen sind für die Genehmigung im Taxen- und Mietwagenverkehr zu erfüllen?
- Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1 PBZuGV)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZuGV)
- Fachliche Eignung (§ 3 PBZuGV)
- Woraus besteht die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr? (§ 4 PBZuGV)
- Anmeldung zur Prüfung
- Prüfungstermine
- Vorbereitung auf die Prüfung
- Berufsgenossenschaft
- Genehmigungsbehörden
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis sind
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
- der Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers oder die für die Führung bestellte Person zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens.
Weitere Informationen über
- Prüfungstermine
- Prüfungsanmeldung
- Schulungsveranstalter
- Orientierungsrahmen für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung
- Merkblatt mit Informationen über Prüfung, Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen und einer leitenden Tätigkeit
Prüfungstermine im Taxen- und Mietwagenverkehr 2024 / 2025
Die Prüfung am 04.11.2024 ist leider ausgebucht
Taxen- und Mietwagenverkehr | Termine schriftlich | Termine mündlich |
IHK Cottbus | 04.11.2024 | 19.11.2024 |
IHK Potsdam | 26.11.2024 | 03.12.2024 |
IHK Ostbrandenburg | 21.01.2025 | 30.01.202 |
IHK Potsdam | 11.02.2025 | 18.02.2025 |
IHK Cottbus | 24.02.2025 | 18.03.2025 |
IHK Ostbrandenburg | 04.03.2025 | 13.03.2025 |
IHK Cottbus | 07.04.2025 | 23.04.2025 |
IHK Potsdam | 13.05.2025 | 20.05.2025 |
IHK Ostbrandenburg | 12.06.2025 | 19.06.2025 |
IHK Cottbus | 23.06.2025 | 08.07.2025 |
IHK Potsdam | 09.09.2025 | 16.09.2025 |
IHK Ostbrandenburg | 09.10.2025 | 16.09.2025 |
IHK Cottbus | 03.11.2025 | 18.11.2025 |
IHK Potsdam | 25.11.2025 | 02.12.2025 |
Welche Voraussetzungen sind für die Genehmigung im Taxen- und Mietwagenverkehr zu erfüllen?
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) geregelt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers (bzw. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person) sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, muss der Unternehmer (oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person) nachweisen, dass er zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs fachlich geeignet ist.
Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1 PBZuGV)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZuGV)
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmern u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens weniger als 2.250 Euro – für das erste Fahrzeug oder weniger als 1.250 Euro – für jedes weitere Fahrzeug beträgt
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.
Fachliche Eignung (§ 3 PBZuGV)
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (Wohnsitz). Der IHK-Bezirk Potsdam erstreckt sich über das nordwestliche Brandenburg (P, BRB, PM, HVL, OHV, OPR, PR, TF). (§ 4 PBZugV)
- eine gleichwertige Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV)
zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden - eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, das Taxen- und Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben. (§ 7 PBZuGV)
Bitte sprechen Sie uns dazu an.
Woraus besteht die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr? (§ 4 PBZuGV)
Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen: zwei schriftlichen Teilen (jeweils 60 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (max. 30 Minuten), die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet sind:
- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (60 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte),
- mündliche Prüfung (Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Kenntnisbereichen) zu 25 % (37,5 Punkte).
Für die schriftliche Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur derjenige eingeladen, der in beiden schriftlichen Teilen jeweils mindestens 50 % erreicht hat.
Die mündliche Prüfung ist nicht erforderlich, wenn bereits 90 Punkte (60 % der Gesamtprüfung) in den schriftlichen Teilen erreicht wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil min. 50 % und min. 60 % der Gesamtprüfung erzielt wurden (90 Punkte von 150 möglichen Punkten). Andernfalls ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die PBZugV enthält eine Auflistung der Prüfungssachgebiete.
Zur mündlichen Prüfung wird nur derjenige eingeladen, der in beiden schriftlichen Teilen jeweils mindestens 50 % erreicht hat.
Die mündliche Prüfung ist nicht erforderlich, wenn bereits 90 Punkte (60 % der Gesamtprüfung) in den schriftlichen Teilen erreicht wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil min. 50 % und min. 60 % der Gesamtprüfung erzielt wurden (90 Punkte von 150 möglichen Punkten). Andernfalls ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die PBZugV enthält eine Auflistung der Prüfungssachgebiete.
Anmeldung zur Prüfung
Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) im Land Brandenburg? Und sind Sie gut auf die Prüfung vorbereitet? Dann senden Sie bitte zur Prüfungsanmeldung das beigefügte Formular ausgefüllt an uns zurück. Sie werden rechtzeitig zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen. Die Prüfungsgebühr - in Höhe von 400 Euro – muss spätestens zum Beginn der Prüfung entrichtet worden sein. (Bitte erst überweisen, wenn Sie die Einladung mit dem Gebührenbescheid erhalten haben.)
Prüfungstermine
Im Land Brandenburg werden die Prüfungstermine durch die IHKs Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam gemeinsam angeboten.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse in Präsenzform oder als E-Learning an. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach der für Sie passenden Vorbereitung suchen:
www.wdb-suchportal.de
www.wis.ihk.de
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder zur Qualität bestimmter Kurse erteilen.
www.wdb-suchportal.de
www.wis.ihk.de
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder zur Qualität bestimmter Kurse erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Fachkundeprüfung anzumelden.
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ist zuständiger Unfallversicherungsträger u. a. für das Straßentransportgewerbe. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der sozialen Sicherung Deutschlands.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht dann die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht dann die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666
Internet: www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de
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Genehmigungsbehörden
Ihre Genehmigungsbehörde (Erlaubnisbehörde) im Land Brandenburg ist die untere Verkehrsbehörde Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem Sie Ihren Betriebssitz haben (werden).