Sach- und Fachkundeprüfung
Fachkundeprüfung Omnibusverkehr
- 1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr?
- 2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?
- 3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?
- 4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?
- 5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?
- 6. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?
- 7. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
- 10. Was kostet die Prüfung?
- 11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?
- 12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
- 13. Wo kann ich mein schriftliches Prüfungsergebnis online einsehen?
- 14. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?
1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr?
Wenn Sie als Unternehmer/in im Bereich Omnibusverkehr tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin.
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit sowie von Berufsabschlüssen erhalten Sie auf dieser Internetseite.
Sonderregelung: Der VerkehrsleiterDie EU-Verordnung (EG) 1071/2009 zum einheitlichen Berufszugang für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr (nur Busverkehr, nicht Taxi- und Mietwagenverkehr und Krankentransport) hat den sogenannten Verkehrsleiter als verantwortliche Person im Transportunternehmen eingeführt. Von seiner Funktion her entspricht der neue Verkehrsleiter der schon lange in jedem erlaubnispflichtigen Transportunternehmen bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/ Omnibusverkehrs bestellten Person".Als Qualifikation benötigt der Verkehrsleiter die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr bzw. den Omnibusverkehr. Angebotene Seminare und Schulungen für den Verkehrsleiter sind teilweise Vorbereitungslehrgänge auf die IHK-Fachkundeprüfung; entscheidend für die Qualifikation ist die bestandene Prüfung.Weitere Informationen enthält unser Merkblatt mit Fragen und Antworten zum Verkehrsleiter.
2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?
Künftig arbeiten wir als Metropolregion Berlin bei der Durchführung der Fachkundeprüfungen Verkehr stärker mit den Brandenburger Kammern zusammen. Die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr wird daher seit 2020 durch die IHK Berlin zentral für die Prüfungsanwärter der Region Berlin/Brandenburg organisiert und durchgeführt. Eine Freistellung durch die Brandenburger Kammern (Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam) ist bei der Prüfungsanmeldung daher nicht notwendig.
3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
www.wdb-suchportal.de
https://wis.ihk.de
https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche
www.wdb-suchportal.de
https://wis.ihk.de
https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche
Im Buchhandel finden Sie in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?
Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) der PBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
- Recht
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
- Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die bundesweit einheitlichen Fragebögen der Industrie und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.
5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?
Vor der Fachkundeprüfung
- Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
- Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.
Während der Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 120 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 300 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
- Schriftliche Prüfung
- Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (120 Punkte)
- Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte)
- Mündliche Prüfung
- Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (75 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. eine Woche nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Für das Bestehen der Prüfung müssen 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden (180 Punkte).
6. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?
- Wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung Ihre Fachkundebescheinigung per Post.
- Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ebenfalls ein bis zwei Wochen nach der Prüfung einen Bescheid über Ihr Prüfungsergebnis.
7. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Die Anmeldung erfolgt über das Portal der IHK Berlin. Führen Sie dafür bitte die folgenden sechs Schritte durch. Bitte beachten Sie, dass sie sich vor der Anmeldung einmalig auf dem Portal der IHK registrieren müssen.
- Einmaliges Anfordern Ihrer Zugangsdaten für das Portal der IHK Berlin. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zugangsdaten anfordern“ und füllen sie das Formular „Registrierung“ aus. Ihre Zugangsdaten vergeben sie während des Registrierungsprozesses selbständig. Sie bestehen aus ihrer E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort.
- Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
- Prüfungstermin auswählen
- Anmeldeformular ausfüllen, Nutzungs- und Rücktrittbedingungen bestätigen, Anmeldung bestätigen
- Online zahlen mit Kreditkarte (VISA/MasterCard), PayPal, paydirekt (Onlineüberweisung über Giropay)
Eine Anmeldung mit Barzahlung im Service Center ist nicht möglich. - Eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins nicht möglich ist (siehe Rücktritt von der Prüfung). Stellen Sie daher bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie sowohl am Tag des schriftlichen Prüfungstermins als auch in der Woche der mündlichen Prüfung tatsächlich Zeit haben bzw. in Berlin sind.
8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Prüfung auf dem Portal der IHK Berlin von der Fachkundeprüfung ab:
- Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
- Auswählen des Menüpunkts „Meine Prüfung“
- Klicken auf den Button „Stornieren“ und im zweiten Schritt auf „verbindlich Stornieren“
- Ihre Prüfungsgebühr wird abzüglich einer Rücktrittsgebühr auf das bei der Anmeldung angegebene Konto bzw. Ihre Kreditkarte innerhalb von 4 Wochen gutgeschrieben.
Höhe der Rücktrittsgebühr:
- Vor dem Anmeldeschluss: 65,- EUR
- Nach dem Anmeldeschluss: 50 % der Prüfungsgebühr (160,- EUR)
- Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis :50 % der Prüfungsgebühr (160,- EUR)
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung: 100% der Prüfungsgebühr
Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie per Mail unmittelbar nach der Stornierung.
9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist ein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung von der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen.
10. Was kostet die Prüfung?
Prüfung
|
Gebühr
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Fachkundeprüfung Omnibusverkehr
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320,00 €
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11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?
Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Melden Sie sich hierfür über das Portal der IHK Berlin erneut für eine Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer nur für einen Termin anmelden können.
12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
Die IHK Berlin bietet für die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr Prüfungstermine an.
Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht mehr möglich!
2024
Datum
|
Anmeldeschluss
|
Schriftlich 26.02.2024
Mündlich 11.03./12.03.2024
|
05.02.2024
Termin ist online freigeschaltet |
Schriftlich 27.05.2024
Mündlich 10.06./11.06.2024
|
06.05.2024
Termin ist online freigeschaltet |
Schriftlich 30.09.2024
Mündlich 16.10./17.10.2024
|
09.09.2024
Termin ist online freigeschaltet |
Schriftlich 25.11.2024
Mündlich 09.12./10.12.2024
|
04.11.2024
Termin ist online freigeschaltet |
* Änderungen der Termine vorbehalten
13. Wo kann ich mein schriftliches Prüfungsergebnis online einsehen?
Sie haben sich für einen Prüfungstermin über das Portal der IHK Berlin angemeldet. Ihr Prüfungsergebnis finden Sie eine Woche nach der schriftlichen Prüfung freitags 08:00 Uhr in Ihrem Online-Account. Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
- Meine Prüfungen auswählen
- voreingestelltes Datum oben rechts löschen und Suche (grüne Lupe) aktivieren
- Folgender Status ist möglich:
- Status: schriftlich nicht bestanden:
Der Prüfling erhält in den nächsten Tagen seinen Bescheid per Post. Im Nicht-Besteher-Bescheid sind die Punkte für Teil 1 und 2 aufgeführt. Gesamtstatus im Portal ist „nicht bestanden“ - Status: schriftlich bestanden und mündlich zugelassen:
Der Prüfling erhält eine Einladung zum mündlichen Teil. Es werden noch keine Punkte mitgeteilt, da sich der Prüfling noch in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet. Die Prüfung ist erst nach der mündlichen Prüfung beendet. Gesamtstatus im Portal ist noch „offen“. - Status: schriftlich bestanden und mündlich befreit:
Der Prüfling hat die Prüfung direkt bestanden und muss nicht mehr in die mündliche Prüfung. Die Bescheinigung kommt in den nächsten Tagen per Post. Gesamtstatus ist „bestanden“
- Status: schriftlich nicht bestanden:
14. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?
Um ein Omnibus-Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf drei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Kraftomnibusunternehmen erfolgen.
Stand: 12.09.2024